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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:01 Uhr

zu: Versicherungsprozente abkaufen?????????????

Im Prinzip ja.

Voraussetzung ist allerdings, dass du genau dieses Fahrzeug regelmäßig benutzt hast, denn diese Frage wird beim Abschluss der Versicherung gestellt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Das könnte zum Beispiel innerhalb der Familie so zutreffen, aber vom Opa bekommst du die Prozente bestimmt auch gratis ;-)

Wenn es sich jedoch um ein angekauftes Fremdfahrzeug handelt, dann sind Versicherungen in der Regel gar nicht so gut drauf, wenn sie dahinter kommen, dass beim Abschluss des Vertrags bewusst falsche Angaben gemacht wurden (Kündigung, Regress, Vertragsstrafe, Strafanzeige).

Also: Im Prinzip nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:50 Uhr

Nicht auf den Leim gehen.

Nachtrag:

Lieber gleich mit offenen Karten spielen, denn bei Versicherungen ist vieles verhandelbar.

So bekommt man z.B. zwar einen Schadensfreiheitsrabatt SFR 10 normalerweise höchstens dann, wenn man mindestens 10 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzt (was ja logisch klingt), aber nachfragen und vergleichen kann sich hier wirklich lohnen. Das starre Versicherungsvertragsgesetz von früher gilt ja in dieser Form heute nicht mehr, hier lassen sich die Versicherungen einiges an Marketing-Aktionen einfallen.

Aber nochmals: Nicht auf eventuelle vollmundige Versprechen des Vorbesitzers hereinfallen. Der kann ja Geld verlangen, wofür er will. Aber Prozente sind ohne weiteres nicht übertragbar, und der Gekniffene ist am Ende immer derjenige, der unterschrieben hat, wenn die Angaben falsch sind.

Tipp: Vertragsbedingungen genau lesen, dann wird's klar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden