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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kornflake_mit_milch
24.08.2005, 15:24 Uhr

zu: kleine Frage am Rande ;-)

Passt jetzt eigentlich nicht zum Thema aber was mich interessiert ist was machen die Fahrschulen eigentlich mit ihren umgebauten Autos wenn sie die verkaufen wollen? Einfach so verkaufen geht doch sicherlich nicht, denke nicht das Privatpersonen Autos mit doppelten Pedalen haben dürfen oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern putzi
24.08.2005, 19:55 Uhr

zu: kleine Frage am Rande ;-) !Aufpassen! :-)

Falls euch mal euer Fahrlehrer irgendwohin mitnehmen sollte... und ihr vorne rechts sitzt... seid mit den Pedalen vorsichtig!!!!

Ich stand einmal meinem Fahrlehrer einmal auf der Bremse... :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
24.08.2005, 21:24 Uhr

zu: kleine Frage am Rande ;-)

Oder es werden nur die Wellen herausgenommen, die zwei Grundträger bleiben (sieht man eh nicht).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren