Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathrin149
11.08.2005, 20:12 Uhr

Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Mein Freund soll im Auftrag seines Opas dessen Wagen verkaufen. Das Problem ist, daß dieser seit mehreren Monaten abgemeldet in der Garage steht. Da der Opa zum einen nicht hier, sondern 180km weiter weg wohnt und der Wagen auch nicht gerade schnell weggehen wird, fragen wir uns, wie wir es am besten mit dem Kennzeichen handhaben sollen. Wenn wir nämlich ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, können wir den Wagen gerade mal überführen und haben dann nur noch 4 Tage Zeit, ihn so zu verkaufen. Danach ist das Kennzeichen ungültig, und der Wagen steht hier so auf der Straße herum, da wir keinen Stellplatz dafür haben. Und eine Probefahrt kann man damit auch nicht mehr unternehmen.
Rote Nummern können nur Händler mit Gewerbeschein bekommen.

Was können wir tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathrin149
12.08.2005, 00:02 Uhr

zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Eigentlich wollten wir aus dem Wagen noch möglichst viel (das sind vielleicht 1000 Euro, wenn überhaupt) herausholen. Wir befürchten, daß wir beim Händler für den Wagen nicht mal die Hälfte davon bekommen. Der Wagen (88er Passat Syncro) ist in gutem Schuß, es wurde fast alles neu gemacht, aber er ist eben auch ein Spritfresser und nicht gerade hübsch, obwohl er laut Werkstatt bestens läuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
12.08.2005, 09:09 Uhr

zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Entweder verkauft ihr den Wagen an einen Händler oder lasst ihn durch einen Händler verkaufen - beides ist mit finanziellen Einbußen verbunden, spart aber Arbeit.

Oder ihr fahrt zum Opa, fotografiert den Wagen, stellt ihn ins Internet und falls sich Leute melden, legt ihr die Termine alle in einen Zeitraum von 2-3 Tagen. Dann holt ihr das Auto kurz vorher mit Kurzzeitkennzeichen und könnt dann damit auch die Probefahrten machen. Oder ihr schreibt rein, Auto abgemeldet, KZ müssen selbst mitgebracht werden.

Christian

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- als Erster abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen