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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
22.06.2005, 15:18 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

Hallo
Hab vor 2 Monaten ebenfalls von meinem Motorradhersteller einen Brief bekommen,wo etwas,kostenlos natürlich, nachgebessert werden sollte und bin dann erst nach 2 Monaten zur Werkstatt gefahren. Mein Motorrad ist auch Bj 97 und jetzt ist es denen erst eingefallen *g*
Gruß

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22.06.2005, 15:38 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

Hey drive,
klär das mit dem Zeitraum in dem die Reparatur erledigt werden kann doch einfach mit dem Audi-Service. Wegen der Geschichte mit den eventuell bereits erfolgten Reparaturen kannst du mal mit deinem Autohaus sprechen, vielleicht stellen die einen Kulanzantrag. Audi wird aber in jedem Fall Rechnungen sehen wollen...

Christian

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22.06.2005, 15:54 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

würd ich ja nicht machen... Dass Du Geld wiederkriegst, halte ich für unwahrscheinlich.
Lass Dir kostenlos das Teil austauschen - dann haste n Neues. Schaden kann's nix.

Und wie wäre es, wenn Du einfach mal fragst, ob Du für den Tag der Reparatur nen Ersatzwagen haben könntest, falls es DOCH länger als ne halbe Stunde dauert?

Angels Tipp mit dem Fragen nach dem Zeitraum ist goldrichtig. Ich (!) würde es aber auf jeden Fall noch VOR dem Urlaub machen lassen. Ich meine... stell Dir mal das worst-case-Szenario vor: Das Teil ist dummerweise NOCH NICHT vom Vorbesitzer ausgewechselt worden und verursacht just während des Urlaubs ne Panne oder gar nen Unfall... wäre doch einfach saublöd, oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren