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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
08.06.2005, 21:55 Uhr

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Hi ihrs...
ich brauche nochmal eure hilfe und zwar: ich bekomme mein auto nächste woche. der ist aber noch angemeldet und hat demnach logischerweise ein kennzeichen..

dieses kennzeichen will ich aber nicht, ausserdem ändert sich die versicherung für den wagen. nun meine frage

wenn ich mit dem auto zur zuzlassungsstelle fahre wie mach ich das? parken, kennzeichen abmontieren, mit reinnehmen, entwerten lassen, abmelden und dann neu anmelden oder wie? welche sachen brauche ich dann alles? brief, doppelkarte? was noch?

dank euch!

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09.06.2005, 11:58 Uhr

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Perso nicht vergessen, wenn du das Auto auf den Namen deines Vaters oä. zulassen willst brauchst du auch eine unterschriebene Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis der betreffenden Person bzw. eine beglaubigte Kopie davon. Ist jedenfalls in Essen so. Aber die ham auch immer was zu kacken. In Kleve komm ich mit ner stinkormalen Kopie klar.

Und für nen Eu-Kennzeichen zahl ich nur 8€/Stück... :D

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09.06.2005, 12:08 Uhr

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Ford Focus.

i.A. Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
09.06.2005, 12:51 Uhr

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Hallo Zusammen!

Auf den Parkplätzen der Zulassungsstellen dürfen natürlich Fahrzeuge ohne Kennzeichen stehen (für die Dauer der Bearbeitung).

Gruß
dr.swigg

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09.06.2005, 12:55 Uhr

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Nur hat lange nicht jede Zulassungsstelle eigene Parkplätze. Ist aber sowieso egal, weil MF schon gesagt hat, wie es am einfachsten ist.

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09.06.2005, 19:29 Uhr

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alles klar, dank euch.. dann werd ich wohl mit nem anderen auto dahin fahren. is wahrscheinlich am einfachsten und sichersten..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
09.06.2005, 22:00 Uhr

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naja, das wird nicht passierne.. ist der wagen von der besten freundin meiner ma! ;)

aber trotzdem: einfach nen anders auto oder meinen heissgeliebten roller (achtung ironie! ;)) nehmen und das machen...

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10.06.2005, 17:30 Uhr

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>"Du musst vielleicht das Auto vorzeigen."

Hä ????<

Ich schliess mich dem "HÄ?" an. Wie kommst du darauf, 007?

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11.06.2005, 13:37 Uhr

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Ne, das wird wirklich NIE gemacht. Damit hat die Zulassungstelle nichts zu tun. Solange die Papiere iO sind, kriegste das Auto zugelassen.

Christian

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12.06.2005, 22:59 Uhr

Ich muss mich korrigieren...

Seit heute weiss ich, dass die Zulassungsstellen die Vorführung des zuzulassenden Fahrzeugs verlangen können bzw. dürfen.

Tatsache ist allerdings, dass dies in der Regel nicht gemacht, mir ist jedenfalls auch aus unserer Kundschaft kein Fall bekannt, in dem das verlangt wurde. Wir haben als Händler allerdings extra eine Befreiung von der Vorführung, diese ist nur gültig, wenn sie gestempelt ist. Auch das es eine solche Befreiung gibt ist mir neu.

Gruß,

Christian,
der morgen ein Kundenauto zulassen muss und deshalb dazugelernt hat.

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13.06.2005, 10:09 Uhr

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Nebentätigkeit? *wirr*

Mein Vater hat doch ein Autohaus.

Christian

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13.06.2005, 14:07 Uhr

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Das wäre mir neu, ich führe ja keine offizielle Tätigkeit aus, ich fahr ja nur mal eben zum Strassenverkehrsamt. Ich krieg ja nichtmal Geld dafür. Dass ich in einem solchen Fall eine Genehmigung brauche wäre mir neu. Mein Ausbildungsbetrieb wäre damit jedenfalls einverstanden.

Christian

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13.06.2005, 17:13 Uhr

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Das weiss ich, das ist ja auch logisch. Ich bin davon ausgegangen, dass klar ist, dass ich für solche Kleinigkeiten kein Geld bekomme. Der Ausbildungsbetrieb weiss aber, dass ich zT. am WE oder nach Feierabend noch bei meinem Vater im Betrieb mithelfe, ist kein Problem.

Christian

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13.06.2005, 18:20 Uhr

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>na so selbstverständlich ist das nicht, dass Du dafür kein Geld nimmst<

Ganz ehrlich: Ich bin eigentlich der Meinung dass man durchaus mal kostenlos mitarbeiten kann, falls die Eltern einen eigenen Betrieb haben. Schliesslich hat man von dem Geld welches dort verdient wird ja auch ne ganze Zeit sehr gut gelebt...

>Schließlich arbeitest Du ja und Dein Auto-Hobby kostet ja auch ein bißchen was<

Da ich momentan nur son 12Volt-Corsa fahre halten sich die Kosten eigentlich in Grenzen :D

Aber kannst ja mal fragen was ich für nen Satz neue Reifen, die letzte Inspektion oder für so Kleinigkeiten wie Öl, Wischflüssigkeit oä bezahlen musste. Dann relativiert sich das mit dem "kostenlos arbeiten" wieder...

Schönen Feierabend, ich fahre jetzt nach Hause.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
13.06.2005, 19:05 Uhr

Liest das Finanzamt mit?

Angel, ich wäre vorsichtig! :-)
Inspektion, Ölwechsel usw sind in deren Sinn alles geldwerte Vorteile. Wenn Du das umsonst kriegst, müsstest Du das eigenltich versteuern.

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14.06.2005, 13:06 Uhr

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Macht euch mal locker...

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14.06.2005, 13:57 Uhr

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Ist nicht dein Ernst, oder?

Käfer? A40? Stau? Nen gutes Jahr her...

?

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14.06.2005, 14:36 Uhr

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Jo, so wars...

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14.06.2005, 15:13 Uhr

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>Also nehme ich "unfallfrei" zurück und ersetze es durch "ein sicherer Fahrer"<

Sicher ist wohl Ansichtssache. Nach 100.000Km in nichtmal 2 Jahren sicherlich sehr viel sicherer als viele in meinem Alter, aber das heisst ja nichts...lerne ja auch noch regelmässig dazu - im Herbst beim 2tägigen Fahrerlehrgang am Nürburgring. Freu mich schon drauf.

>Bist Du inzwischen eigentlich über den Unfall hinweg? <

Klar...bin das Auto sogar neulich noch ein letztes Mal gefahren und hab es auf den Transporter verladen, bevor es nach Luxembourg gegangen ist. Die jetzige Besitzerin will sich aber melden, sollte sie das Auto eines Tages verkaufen wollen...

Christian

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14.06.2005, 15:41 Uhr

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Hab ihn doch nicht nach dem Unfall verkauft. Hab ihn ja noch ne Zeit lang gefahren. Verkauft habe ich ihn weil ein Käfer Cabrio kein Auto ist um damit 50-60Tkm im Jahr zu fahren. Mit dem Käfer bist du echt müde wenn du damit ohne Pause (bzw. gezwungenermassen mit einem Tankstop) und Tempo 110 von Essen nach Berlin gefahren bist. Sowas wie ich am Wochenende wieder mache, Kleve - Lüneburg und zurück würde ich mit dem Käfer wohl nicht machen.

Der Corsa ist sicherlich kein Auto was Spass macht, nicht besonders schnell und auch nicht das klassische Langstreckenauto. Kommt meinen Bedürfnissen aber schon näher, damit kann man Essen -Berlin in 5 Stunden ohne Stopp fahren und ist noch halbwegs fit.
Und ich freue ich mich bis zum Ende der Ausbildung über die unschlagbaren Unterhaltskosten und verkaufe ihn dann. Ausserdem macht er seit 40Tkm sogut wie keine Probleme.

Christian

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14.06.2005, 16:11 Uhr

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Hab keinen Stau produziert. Da war ja schon einer. Sind sofort zur nächsten Ausfahrt gefahren und haben die Klamotten da erledigt. Naja, gibt schlimmeres...

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14.06.2005, 16:41 Uhr

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Bei nem simplen Auffahrunfall kannst du von den Daten der beteiligten abgesehen auch nicht viel aufnehmen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
30.06.2005, 11:57 Uhr

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Beim Stöbern per Zufall entdeckt! Finde ich sehr interessant, unter der Rubrik "populäre Irrtümer" oder so ähnlich:
http://www.pagenstecher.de/showtopic.php?threadid=
3183

"Man darf sein Auto auf öffentlichen Straßen nur mit gültigen Kennzeichen bewegen.
Dieser Irrtum hat viele Autofahrer schon viel Geld gekostet.
»Fahrten zur Abstempelung der Kennzeichen und Rückfahrten nach Entfernen des Stempels dürfen mit ungestempeltem Kennzeichen ausgeführt werden«, stellt § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung lapidar fest.
Allerdings sollte man dabei möglichst keine privaten Umwege fahren ... die Fahrt darf nur dem einen Zweck des Abstempelns des Nummernschildes dienen."
Man lernt ja nie aus, nicht wahr!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind