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Fahrzeuge, Technik


 
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01.06.2005, 13:22 Uhr

zu: Garantieverlängerung für Fahrzeug?

Sag deinem Händler mal, dass du gerne Protection Plus haben willst. Das ist bei Chrysler die Garantieverlängerung...

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01.06.2005, 13:26 Uhr

EDIT: Du Google-Talent...

...rate mal, was das erste Ergebnis war, als ich - nur fürn Spass - nach "Chrysler Garantieverlängerung" gesucht habe...



Na? Richtich.... :D

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01.06.2005, 13:34 Uhr

zu: Garantieverlängerung für Fahrzeug?

>bist du dir sicher, dass das auch im nachhinein noch zu "erwerben" ist?<


Ja, sogar sehr sicher. Alles was ich sonst so kenne (Europlus bei BMW, Extension bei Alfa, CarLife bei VW) steht jedem Auto mit ausgefülltem Scheckheft bis zu einem bestimmten Km-Stand und einem bestimmten Alter offen...

Würde mal direkt nach ProtectionPlus fragen, eventuell auch bei einem anderen Händler. Muss nicht sein, dass davon überhaupt jeder Händler weiss. Und schon garnicht jeder Verkäufer...

Christian

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01.06.2005, 13:58 Uhr

zu: Garantieverlängerung für Fahrzeug?

...ich...ich bin sprachlos. Ich muss mich bei dir Entschuldigen. Schande über mich.


Bietet der ADAC sowas vielleicht an? Das ist doch Murks sowas, kein Wunder dass diese Scheiss-Plastikkarren keiner kauft, fast jeder Hersteller bietet sowas an.

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02.06.2005, 10:40 Uhr

???

Neuigkeiten?

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02.06.2005, 11:14 Uhr

zu: Garantieverlängerung für Fahrzeug?

Dass dies kein Hersteller im Nachhinein gerne macht ist quatsch, bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen kriegst du von den oben aufgelisteten Herstellern problemlos eine Verlängerung der Herstellergarantie - bis zu einem gewissen Alter und einem bestimmten Kilometerstand.

Christian

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03.06.2005, 15:56 Uhr

zu: Garantieverlängerung für Fahrzeug?

Liest du eigentlich manchmal, was ich schreibe?

Chrysler bietet es für Deutschland nicht an, die meisten anderen jedoch schon. Alleine schon deshalb stimmt deine Aussage mit "kein Hersteller macht sowas im Nachhinein gerne" nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten