Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern commander
24.02.2005, 20:54 Uhr

ABE´s immer im Original mitführen?

Guten Abend zusammen,

habe mir ein neues Auto gekauft an dem ziemlich viel getuned ist. Es hat vor dem Kauf neuen TÜV erhalten, daher geh ich davon aus, dass die technischen Veränderungen i. O. sind.
Der Vorbesitzer hat aber nix eintragen lassen, sondern mir nen Stabel ABE´s und anderer Schreiben mitgegeben.
Muss ich diese immer im Original mitführen oder kann ich alles kopieren und in nem Hefter mitnehmen?
Wie drakonisch sind die Strafen, die ich erhalte, falls er eine ABE vergessen hat und ich quasi ohne Erlaubnis mit rum fahre(bin momentan in der Probezeit)?

Ich freu mich auf eure Antworten

Commander

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
25.02.2005, 10:29 Uhr

zu: ABE´s immer im Original mitführen?

Die ABE's müssen im Orginal mitgeführt werden. Kopien sind keine Dokumente.

Wie so oft, kann auch hier der Teufel im Detail stecken. Zu beachten sind daher Feinheiten (das Kleingedruckte) in den ABE's.
So steht zum Beispiel häufig bei den kleinen Sportlenkrädern irgendwo ganz klein "Nur zugelassen mit serienmäßiger Bereifung".
D.h. breite Schluffen eintragen lassen und dann kleines Lenkrad rein mit ABE reicht u.U. nicht aus. Da beides zusammen wirkt, ist dann eventl. die ABE für's Lenkrad nicht mehr gültig. Also beides zusammen abnehmen lassen oder die ABE gründlich studieren!
(Nur zur Info: Inbetriebnahme trotz erloschener BE = 50,- Euro, 3 Punkte + Nachschulung und Probezeitverlängerung)
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fidel
25.02.2005, 10:43 Uhr

zu: ABE´s immer im Original mitführen?

Also ich nehm auch immer alles mit. Ich würde den Stapel "ABE's" mal durch sehen nicht das auch teilweise Teilegutachten(TÜV-Gutachten) dabei sind denn das kann dann teuer werden. Wer weis wie der Vorbesitzer die Karre durch den tüv bekommen hat( vielleicht connections).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2005, 11:24 Uhr

Kopie reicht aus

Die ABE's müssen im Orginal mitgeführt werden. Kopien sind keine Dokumente.

Eine ABE ist kein Dokument, das im Original vorliegen muss (wie z.B. Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis). Das, was der Hersteller mitliefert, ist ja eigentlich auch nur eine Kopie. Das Original existiert sozusagen nur einmal und liegt im Aktenschrank des Herstellers.

Die Wirksamkeit der ABE ergibt sich daraus, dass das verwendete Fahrzeug in der ABE genannt ist und die KBA-Nummer nicht nur in der ABE, sondern auch noch mal direkt auf dem Teil zu finden ist (eingestanzt, eingeprägt etc.).

Eine vergessene Bescheinigung bedeutet übrigens nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen wäre, sondern kostet nur 10 Euro, also vergleichbar einem vergessenen Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
26.02.2005, 10:51 Uhr

zu: ABE´s immer im Original mitführen?

»Das, was der Hersteller mitliefert, ist ja eigentlich auch nur eine Kopie. Das Original existiert sozusagen nur einmal und liegt im Aktenschrank des Herstellers.«

Da magst du recht haben. Beim KBA dürfte auch noch ein Orginal liegen.
Finde aber dennoch eine Kopie von der Kopie nicht so gut. Sowas läßt sich dann ja noch leichter verfälschen. Aber immer noch besser als gar nix dabei haben.

»Eine vergessene Bescheinigung bedeutet übrigens nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen wäre,...«

Stimmt! Hab ich was gegenteiliges behauptet?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Anhalten

Den Mann die Straße überqueren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen