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Bußgeld, Punkte, Probezeit
_Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen
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