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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr
Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??
Guten Morgen,
wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.
Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).
Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?
Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.
Wäre für Informationen darüber dankbar.
Gruß aus Hessen,
Oliver

 DaRealAd
03.01.2005, 11:45 Uhr
zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge
http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp
Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".
Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Geschwindigkeit erhöhen
Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen
Geschwindigkeit verringern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
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