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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr

Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??

Guten Morgen,

wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.

Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).

Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?

Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.

Wäre für Informationen darüber dankbar.

Gruß aus Hessen,

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.01.2005, 11:45 Uhr

zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp


Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".

Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit erhöhen

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren