|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
femtometer
07.03.2010, 13:44 Uhr
Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Hallo,
wurde heute von einer Frau angehalten die anscheinend zur Polizei gehört aber nicht im Dienst war und alleine unterwegs war. Ich habe sie überholte und dabei dann die doppelt durchgezogene Linie überfahren. Als sie mich dann rauswinkte sagte sie mir das es eine Anzeige geben wird wegen überholen bei doppeltdurchgezogener Linie trotz Gegenverkehr (Obwohl es kein Gegenverkehr gab). Was soll ich nun am besten tun wenn es eine Anzeige geben sollte, denn es gibt nur sie als "Zeugin". Was kann auf mich zukommen wenn es durchgeht wahrscheinlich ein Aufbauseminar oder? Und wieviel kostet eigendlich so ein Aufbauseminar? Befinde mich noch in der Probezeit.
Danke für jede Antwort
Ellysa
07.03.2010, 14:20 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Auf jeden Fall hättest die doppelt durchgezogene Linie auch ohne Gegenverkehr nicht überfahren dürfen.
femtometer
07.03.2010, 14:34 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
ja klar hätte ich das nicht machen dürfen, war natürlich auch dumm aber anscheinend habe ich den Kopf ausgeschaltet. Wollte jetzt nur wissen was mich erwartet oder ob man sich vlt irgendwie rauswinden kann, da sie ja nicht im einsatz war.
femtometer
07.03.2010, 15:22 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
ja es kam ein feuerwehr wagen und desshalb musste ich rechts abbiegen. Als er vorüber war hat sie mich dann überholt, das Fenster runtergemacht und ihren Polizeiausweis vorgezeigt, bin natürlich sofort stehen geblieben. Sie sagte dann was ich mir dabei gedacht habe und wollte sofort mein Führerschein und Fahrzeugpapiere. Und dann hat sie meine Daten auf nem Zettel aufgeschrieben und mir dann gesagt das ich eine Anzeige bekommen würde. Wie gesagt sie kann nicht im Dienst gewesen sein, da sie noch Reitklamotten an hatte.
durbanZA
07.03.2010, 16:38 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Hallo :)
»Wie hat sie dich denn raus gewunken und was hat sie gesagt, weshalb sie das darf? Niemand außer Polizei im Amt (Dienst) kann andere einfach so raus winken und anhalten.«
Ein (Polizei-)Beamter kann sich jedoch jederzeit in Dienst versetzen und im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben tätig werden.
»
Sind alle Polizisten Beamte oder gibt es auch angestellte Polizisten...was dürfen die dann, auch anhalten, obwohl sie keine Polizeibeamte sind?«
Heutzutage sind nicht mehr alle Polizisten verbeamtet wie damals, als diese Vorschrift entstanden ist.
Jedoch ist diese Vorschrift eher funktional zu verstehen. "Beamter" ist somit jeder Amtsträger. Auf sein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis kommt es da nicht an, sodass auch ein Polizist, der Angestellter im öD ist, die entsprechenden Rechte wahrnehmen kann.
Zur Sache:
Im Moment hilft nichts als abwarten, was konkret vorgeworfen wird. Das Überfahren der Leitlinie an sich (ohne Gegenverkehr) kostet nur ein Verwarngeld und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit (wie z.B. das Überholen im Überholverbot).
Befand sich an der Stelle zusätzlich ein Überholverbot?
mfG
Durban
durbanZA
07.03.2010, 17:14 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Da widerspreche ich Dir nicht. Nur wenn sich dort auch ein Überholverbot befände, könnte der Verstoß teurer ausfallen.
femtometer
07.03.2010, 17:36 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
als erstes möchte ich mich für die vielen Antworten bedanken. Bin sehr sicher das dort kein überholverbot war und wenn das stimmt das es nur ein kleines Bußgeld gibt were ich auf jedenfall sehr glücklich. Nur sie meinte ja das ich überholt habe trotz gegenverkehr, was aber nicht stimmt. Nur ich denke das ihre Stimme mehr zählt als meine, da sie ja Polizistin ist.
Georg_g
07.03.2010, 20:59 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Ob da jetzt nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro oder doch ein Bußgeld (mit Punkten und Probezeitmaßnahmen) herauskommen wird, hängt davon ab, was die Polizistin gesehen hat und dementsprechend in die OWi-Anzeige schreiben wird. Das hier ...
»Nur sie meinte ja das ich überholt habe trotz gegenverkehr ...«
... klingt jedenfalls eher nach einem Bußgeld.
femtometer
07.03.2010, 21:01 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
ja das stimmt. also kann ich eigendlich nichts machen, da sie ja eher der Polizistin glauben als mir?! Oder wer es dann aussage gegen aussage?
durbanZA
07.03.2010, 21:23 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Der Richetr ist frei in der Würdigung der Zeugen. Es ist also weder die Aussage der Polizisten automatisch mehr wert, noch besteht ein "patt".
Der Richter entscheidet, wem er mehr glaubt.
femtometer
08.03.2010, 14:57 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? Habe mich mal umgehört und gehört das wenn aussage gegen aussage steht oft die anzeige fallen gelassen wird.
durbanZA
09.03.2010, 16:48 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
»also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? «
Erstmal abwarten, was Dir genau vorgeworfen wird! Bin schon gespannt :)
»
also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? Habe mich mal umgehört und gehört das wenn aussage gegen aussage steht oft die anzeige fallen gelassen wird.«
Ein formales "Aussage gegen Aussage" existiert im deutschen Recht nicht. Wie ich schon sagte: Der Richter ist frei in der Würdigung seiner Zeugen.
Wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht die Sache vor Gericht. Und dort entscheidet der Richter, ob die Aussage der Polizistin glaubwürdig genug ist, dass es zu einem Urteil reicht.
Wenn nicht, stellt er das Verfahren eben ein.
Aber es gibt keinen Automatismus, dass zwei gegensätzliche Zeugenaussagen zu keiner Verurteilung führen.
mfG
Durban
Volltreffer
11.03.2010, 23:55 Uhr
zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line
Kein Gegnvekehr, soso, und wieso mußte sie dann den Feuerwehrwagen abpassen ehe sie dich überholen konnte?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen
Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|