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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern auslandsblitzer
15.03.2010, 16:45 Uhr

Geblitzt im Ausland in der Probezeit

Hallo,

ich wurde in Frankreich mit 24 km/h zu viel geblitzt und bin noch in der Probezeit.

In Deutschland wurde ich bereits 1x geblitzt mit 19 km/h zu viel.

Droht mir jetzt neben den Punkten eine Strafe bzgl. Probezeitverlängerung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.03.2010, 21:57 Uhr

zu: Geblitzt im Ausland in der Probezeit

nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern auslandsblitzer
16.03.2010, 12:12 Uhr

zu: Geblitzt im Ausland in der Probezeit

Also Punkte die man in Frankreich bekommt sind in Deutschland irrelevant?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.03.2010, 22:42 Uhr

zu: Geblitzt im Ausland in der Probezeit

Im Ausland begangene Verstöße werden durch die ausländischen Behörden nach ausländischem Recht geahndet.
Diese machen keine Meldung an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde.
Ebenfalls werden nur solche Verstöße eingetragen, bei denen das Gesetz dies vorschreibt.

Ein im Ausland begangener Verstoß ist daher fahrerlaubnisrechtlich irrelevant.

mfG
Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis