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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
10.03.2008, 17:36 Uhr

Roltichtverstoß bei klasse M

Hallo,
hätte da mal eine Frage...
Bin bei rot über die Ampel gefahren und muss jetzt 50€ Bußgeld zahlen und bekomme 3 Punkte ins Felnsburg.
Muss ich jetzt an einem Aufbauseminar teilnehmen also an einer Nachschulung oder nicht???
Der Polizist meinte, ja.
Kann ich mir aber nicht vorstellen, da ich kein Führerschein auf Probe besitze...
Danke schon mal im vorraus für die Antworten
MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.03.2008, 17:42 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Ohne Führerschein auf Probe gibt es auch keine Nachschulung. Es bleibt also bei den 50 Euro und den 3 Punkten.

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10.03.2008, 17:49 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Und da bist du dir ganz sicher???
das wär ja meine rettung, weil ich gerade auch Klasse B mache aber noch nich fertig bin...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.03.2008, 17:52 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Ja, da bin ich mir ganz sicher.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
10.03.2008, 17:54 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Gut, weil der polizist was anderes meinte, aber der hatte irgendwie sowieso keine ahnung und musste selbst erstmal nach gucken wie viel Punkte das gibt.
Naja dann danke ich dir schon mal...
beruhigt mich ein bisschen schonmal;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
10.03.2008, 17:56 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Kann es dir bestätigen ;)
Deine 2 Jahre Probezeit kriegst du erst mit Erteilung der Klassen A1, A, B

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
10.03.2008, 17:57 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Gut das wusst ich auch...
Naja auch Polizisten laber machnmal Müll...
;-)

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10.03.2008, 18:06 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

wieso sprichst du aus Erfahrung oder warum kannst du mir das bestätigen???
;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
11.03.2008, 22:07 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Asoo...
und das kostet aber genau so viel wahrscheinlich wie eine normale nachschulung...
abr mein Klasse B Führerschein kann ich trotzdem dem Verstoß doch normal jetzt weiter machen, weil ich demnächst meine Theorie machen wollte???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.03.2008, 11:07 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Ja, das hat darauf keine Auswirkungen.
Du musst halt jetzt mit 3 Punkten auf dem Konto "leben" können...solange weiter nichts dazukommt, sind die schnell wieder weg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
12.03.2008, 17:16 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Wie schnell denn weisste das auch ungefähr??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
12.03.2008, 17:48 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

2 Jahre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sprayman
02.04.2008, 17:15 Uhr

zu: Roltichtverstoß bei klasse M

Yo leutz...meld mich ma wieder
Hab heute bescheid gekriegt
und ihr hattet recht...!!!
Danke nochmal:-)
ey die ziehen sogar das geld für den brief ab :D:D:D:D

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

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Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung