Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
04.04.2008, 18:49 Uhr

Begleitperson beim B17

Hallo,
ich habe seit 3 Wochen den Führerschein mit 17.
Bisher läuft auch alles ganz gut ;-)
Nun meine Frage, auf meiner Fahrerlaubnis steht, dass die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille haben darf! Kann mir jemand sagen wie die Strafe aussieht wenn der Begleiter mehr Alkohol im Blut hat?
Gilt dies dann gleich als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"? Und wer wird da bestraft? Ich kann ja schlecht einschätzen wieviel mein Begleiter wirklich getrunken hat.
Kann es sein, dass ich dann gleich an Aufbauseminar machen müsste? Oder ist das eher nur ne "kleinigkeit"? Werde ich "bestraft" oder mein Begleiter??

Die Frage ist rein aus Interesse ;-)
Vielleicht kann mir ja jemand helfen ...

gruss, kleenjenny222

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
04.04.2008, 19:01 Uhr

zu: Begleitperson beim B17

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber (Also DU!) zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

Quelle:
http://www.jpastor.de/html/info_bf_17.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.04.2008, 19:08 Uhr

zu: Begleitperson beim B17

Da aber beim Begleiter kein Alkoholtest angeordnet werden darf, kann streng genommen nur die Weiterfahrt untersagt werden. Konsequenzen gibt es keine (außer man ist so blöd und bläst freiwillig ins röhrchen)

Trotzdem bitte nur in nüchterner Begleitung fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.04.2008, 20:59 Uhr

zu: Begleitperson beim B17

Wenn der Beifahrer alkoholisiert ist, fällt er als Begleiter weg.
Das Fahren ohne Begleitperson kostet ein gebührenpflichtiges Bußgeld iHv 50 Euro, die Gebühren betragen idR 20 - 25 Euro.
Desweiteren wird 1 Punkt im VZR eingetragen. die Fahrerlaubnis wird widerrufen, vor Wiedererteilung muß ein Aufbauseminar absolviert werden.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Überholverbote

Parkverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.