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Bußgeld, Punkte, Probezeit
ivi
04.02.2008, 20:25 Uhr
20-25 in einer 70 Zone
Hallo Leute,
ich brauche dringend Hilfe. :(
Ich bin heute mit ner Freundin nach Bielefeld gefahren & in einer 70 Zone bin ich so um die 20-25 gefahren, ich weiss es selber nicht so genau. Ich glaube es waren 20, aber da werden doch 5% dazu gerechnet ne, dann sind es doch 25 oder? :| Kenn mich damit nicht so aus.
Das Auto ist auf meinen Dad angemeldet.
Aufjedenfall bin ich noch in der Probezeit, hab meinen Führerschein erst am 15.2 genau 1 Jahr. Grade jetzt muss das passieren. :(
Womit muss ich nun rechnen? Muss ich zum Idiotentest? :((
Danke für die Hilfe!
Georg_g
04.02.2008, 20:36 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Es werden 3 km/h hinzugerechnet. Bei einer Tachoanzeige 20 waren das echte 15, zusammen mit den 3 km/h Toleranz also 18 km/h. Das macht eine Unterschreitung um 52 km/h.
Der Bußgeldrechner spuckt dazu folgendes aus:
150,-- Bußgeld
4 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Warum musst du auch so schleichen? Du wolltest wohl deiner Freundin imponieren?
ivi
04.02.2008, 20:36 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Ja, na klar gibt es 70 Zonen.
Bin grad von der Autobahn runter gefahren, dann waren es erst 100 km & nicht mal nach 30 Sec. kam schon die 70 Zone. Ich hab abgebremst, aber wohl zu langsam.
Das ist mein erster Verstoß & dann muss ich auch sofort zum Idiotentest? :|
Ich hab irgendwo gelesen, dass manche erst beim dritten verstoß oder so hin mussten. :(
ivi
04.02.2008, 20:40 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
"Es werden 3 km/h hinzugerechnet. Bei einer Tachoanzeige 20 waren das echte 15, zusammen mit den 3 km/h Toleranz also 18 km/h. Das macht eine Unterschreitung um 52 km/h."
Das versteh ich grad nicht? :|
Georg_g
04.02.2008, 20:43 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Ja nun, du hast doch geschrieben, dass du in der "70er Zone" (die gibt es übrigens wirklich nicht) durch extremes Langsamfahren aufgefallen bist. Die Unterschreitung, die man dir zur Last legen wird, beträgt ca. 52 km/h.
Da finde ich die Rechtsfolgen absolut angemessen, denn solchen gefährlichen Schleichern muss man das Handwerk legen.
Du hast übrigens vergessen zu erwähnen, ob du überhaupt geblitzt wurdest.
ivi
04.02.2008, 20:47 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Ich bin nicht zu langsam gefahren, sondern zu schnell... lol??????
Ich bin bei erlaubten 70 ca. 80-90 km gefahren, dass hat doch nichts mit LANGSAMFAHREN zutun.. o.O
& Nartülich gibt es eine 70 "Zone".. ;> Bei uns aufjedenfall schon! :D
ivi
04.02.2008, 20:49 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Es tut mir leid, ich hab mich falsch ausgedrückt gehabt. Mein Fehler ;)
Aufjedenfall bin ich zu schnell gefahren.. :
Georg_g
04.02.2008, 20:50 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Du hattest geschrieben:
"in einer 70 Zone bin ich so um die 20-25 gefahren"
Ergo mit Toleranz ca. 52 km/h zu langsam. Für Ausreden ist es jetzt zu spät. Jetzt fehlt immer noch die Information, ob du überhaupt geblitzt wurdest.
Allerdings könntest du den Bußgeldbescheid anfechten, weil das Verkehrszeichen "Zone 70" kein amtliches Zeichen und somit ungültig ist.
ivi
04.02.2008, 20:52 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Ja, ich wurde geblitzt & ich bin 20-25 SCHNELLER gefahren..
ICH HABE DAS SCHNELLER VERGESSEN!
Ich bin nicht 20-25 gefahren, sondern 20-25 schneller als 70!
Georg_g
04.02.2008, 20:57 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
»Ja, ich wurde geblitzt & ich bin 20-25 SCHNELLER gefahren«
Schneller als was? Schneller als der Blitz hoffentlich nicht.
»ICH HABE DAS SCHNELLER VERGESSEN!«
Tja, da hättest du mal besser dran denken sollen, dann wäre das mit der Geschwindigkeitsunterschreitung nicht passiert.
»Ich bin nicht 20-25 gefahren, sondern 20-25 schneller als 70!«
Ach sooooo! Schreib das doch gleich! Mein Taschenrechner sagt, dass 20-25 km/h schneller als 70 km/h genau 90-95 km/h sind. Hier gibt es übrigens einen tollen Bußgeldrechner:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
to
04.02.2008, 22:09 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
»& Nartülich gibt es eine 70 "Zone".. ;> Bei uns aufjedenfall schon! :D «
Ich geb Dir mal den Link zur StVO § 41 und als Gegenleistung suchst Du mir dort mal die Nummer von dem Zeichen für eine »70 "Zone"« raus, ok?
durbanZA
04.02.2008, 22:55 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
Ihr seid aber fies *ggg*
Im Ernst: Selbstverständlich wird nichts hinzugerechnet sondern als Toleranzabschlag abgezogen .
Bei einer vom Tacho abgelesenen Geschwindigkeit von 95 km/h in einem Bereich, indem die zulässige Höchstgeschwindigkeit(und zwar als Streckenverbot, nicht als Zone) von 70 km/h gilt (= 25 km/h zu schnell) ist zunächst die Tachovoreilung zu berücksichtigen (= Der Tacho des PKW "übertreibt" immer etwas) . Gehen wir mal -ganz pessimistisch- von 3 km/h aus.
Dann sind wir bei einer gemessenen Überschreitung von 21 km/h.
Hir wird nun eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. (-> 88 km/h)
Hier sind wir nun bei einer Nettoüberschreitung von 18 km/h und damit dicke im Verwarngeldbereich.
Diese Überschreitung hat dann keine schwerwiegenden Konsequenzen; in der Regel ist der Behörde hier sogar egal, wer das Verwarngeld überweist.
Erst ab einer Nettoüberschreitung von 21 km/h wird es haarig.
mfG
Durban
P.S.: Tut mir leid, daß ich Euch das Spiel versaut habe :p
durbanZA
04.02.2008, 22:57 Uhr
zu: 20-25 in einer 70 Zone
P.P.S.: Gut, daß ich rechnen kann. 25 - 3 = 21. hach, es wird Zeit, daß ich ins Bett komme.
Na ja, ändert nix an der Sache.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf Vorfahrt
- bis zum Ortsende
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?
Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein
Sie müssen sauber sein
Sie müssen funktionstüchtig sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
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