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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gehrti
06.02.2008, 07:32 Uhr

Parkvergehen am Taxistand

Ich habe gesten ein Knöllchen am Auto gehabt als ich angeblich im Taxiparkbereich geparkt habe.

Ich kenne die Parkverbotschilder wegen Taxen so, dass auf dem Schild eine Zahl steht, wie viele Parkplätze für Taxen reserviert sind. Steht keine Zahl ist es nur einer. Ist das korrekt?

Ich stand auf dem 3. Parkplatz nach dem Schild, was für mich laut logischem Verstand ein normaler Parkplatz war.

Freue mich auf Antwort.

MfG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
06.02.2008, 09:09 Uhr

zu: Parkvergehen am Taxistand

Schauen wir doch einfach in die StVO und da steht folgendes:
"§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
...
9. an Taxenständen (Zeichen 229). "
Weitere Regelungen sind mir leider nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand anderes mehr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2008, 20:30 Uhr

zu: Parkvergehen am Taxistand

Die StVO sagt weiter zu Zeichen 229:
"Ein Zusatzschild kann die Anzahl der vorgesehenen Taxen angeben.".

Daraus ergibt sich, daß ein Taxenstand zwar für mehrere Taxen vorgesehen sein kann, ein solcher aber nicht speziell gekennzeichnet werden muß.

Die VwV- StVO wird konkreter:
"I Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als fünf Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.

II. Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu fünf Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als fünf Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. ... "

Die VErwarnung ist also begründet.

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

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Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

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