skiinghippie
28.09.2007, 14:02 Uhr
zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
hey
ich war ein jahr in canada, hab den führerschein gemacht (Klasse 7 = deutsche Klasse B), bin jetz wieder in Deutschland und fahre Auto.
Bin zwar erst 17 aber darf offiziell mit dem kanadischen führerschein bis zu meinem 18 geburtstag fahren. dann wird er automatisch überschrieben.
Ich bin jetz mit c.a 10 bis 15 kmh zu schnell in einer 30 Zone geblitzt worden.
Was passiert nun??
Danke
durbanZA
28.09.2007, 14:15 Uhr
zu: zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
Wie lange bist Du denn schon wieder in Deutschland?
Dennis82
28.09.2007, 17:20 Uhr
zu: zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
Im Normalfall gibts da nur ein Verwarngeld. Glaube auch nicht das das einen Unterschied macht ob du erst 17 bist und in Canada deinen Führerschein gemacht hast. Wie is es denn mußt du auch jemanden sitzen haben wenn du Fährst oda kannst du alleine fahren?! mfg
durbanZA
28.09.2007, 17:39 Uhr
zu: zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
Vermutlich darf er alleine fahren, da ein Begleitführerschein aus Kanada nicht umgeschrieben wird.
Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es tatsächlich nur ein Verwarngeld, hier ist es auch egal, woher die FE kommt.
Wichtig ist aber, daß die kanadische FE 6 Monate nach der Wiedereinreise ihre Gültigkeit verliert, auch, wenn der 18. Geburtstag noch nicht eingetreten ist.
skiinghippie
29.09.2007, 23:23 Uhr
zu: zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
danke euch alle!
ich bin seit 2 monaten wieder in deutschland und werde meine FE demnächst umschreiben lassen.
jetzt darf ich ja alleine fahren. wenn ich die FE jetz umschreiben lasse, also bevor ich 18 bin, darf ich dann immer noch alleine fahren oder bekomme ich dann den deutschen führerschein mit 17, und darf nicht mehr alleine fahren.
Habe anfang januar geburtstag. die FE läuft ende januar aus. soll ich noch bis zu meinem 18 geb. mit umschreiben warten?
danke
durbanZA
29.09.2007, 23:50 Uhr
zu: zu schnell in 30 Zone mit ausl. Führerschein
Die FE wird erst nach Deinem 18. Geburtstag umgeschrieben, da eine deutsche B- Fahrerlaubnis (mit Ausnahme des BF17) erst ab dem 18. Lebensjahr ausgestellt wird.
Daß Du eben im Moment, obwohl Du noch nicht 18 bist, hier fahren darfst, liegt daran, daß Du nicht im Besitz einer deutschen, sondern einer kanadischen Fahrerlaubnis bist, die hier nach Ankunft noch 6 Monate gültig bleibt.
Würde die kanadische FE noch vor Deinem 18. GEburtstag auslaufen, würdest Du erst nach Deinem 18. Geburtstag eine deutsche Fahrerlaubnis erhalten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine deutsche Fahrerlaubnis wird Dir erst ausgestellt, wenn Du 18 bist. Daher mußt Du bis dahin mit dem Umschreiben warten.
Theoretisch ist es möglich, daß Dir vor dem 18. eine BF-17- Fahrerlaubnis ausgestellt wird, aber damit hättest Du ja nichts gewonnen; denn damit darfst Du tatsächlich nur in Begleitung fahren. Also würde ich die Gültigkeit der kanadischen FE voll ausnutzen, aber bloß nicht nach Deinem 18. in der ganzen Feierei die Umschreibung nicht vergessen!
mfG
Durban