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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:02 Uhr

verstehe ich nicht?????????

hallo,hallo.habe eine frage zur fußgängerzone.
warum muss man ein verwarnungsgeld von 30€
zahlen wenn man am feiertag dort parkt.ich dachte immer das parken wäre am feiertag dort erlaubt?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.05.2007, 19:18 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

denke nie gedacht zu haben den das denken der gedanken ist gedankenloses denken.....

seit wann darf man fußgängerzonen überhaupt befahren?



holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:31 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

hi,holger.super gedanken aber???
wer sollte den geschäften die ware liefern wenn
man die fußgängerzone nicht befahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
20.05.2007, 13:27 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

danke leute.war heute mal schnell schauen was da wohl steht.
be und endladen von 6.-12 und 22-6
krankentransporte und behinderte frei.
die 30 euro sind wohl zu bezahlen ,da war einer
am feiertag sehr gewissenhaft und fleißig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt