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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
21.05.2007, 04:01 Uhr

Unfall, noch in Probezeit

Hallo, hatte am Freitag einen Autounfall. War außerorts an einer Kreuzung mit Vorfahrt achten, habe abgebremst, war im 1. Gang habe geschaut und durch die tiefstehende Sonne niemanden gesehen, losgefahren und schon was passiert. Dem anderen ist Gott sei Dank nichts passiert nur die beiden Autos sind totalschaden. Polizei war natürlich da und hat den Unfall aufgenommen. Der andere Autofahrer macht keine Anzeige wegen Personenschaden aber ich krieg ne Anzeige wegen Ordnungswiedrigkeit meinte der Polizist. Er wusste aber auch nicht so genau was auf mich zukommt, da ich noch in der Probezeit bin. Habe mir sonst noch nie was zu Schulden kommen lassen. Muss ich mit Aufbauseminar oder Führerscheinentzug rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.05.2007, 09:29 Uhr

zu: Unfall, noch in Probezeit

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die gute: Deine Fahrerlaubnis ist unmittelbar nicht in Gefahr.

Die Schlechte: Due hast einen Verkehrsunfall in Folge einer Vorfahrtsverletzung verschuldet. Das ist ein A- Verstoß und zieht 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg nach sich. Ferner wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert; ein Aufbauseminr wird angeordnet werden.

Beim dritten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Seen

An Flussläufen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen