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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2007, 19:20 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

1. Wenn beides gezahlt ist, wäre es eh zu spät etwas zurückzufordern.
2. Ein gemeinsames Bußgeld gibt es nur bei "Tateinheit". Hier liegt aber Tatmehrheit vor, da das Unterlassungsdelikt "Nichtanschnallen" und das Begehungsdelikt "Zu-schnell-fahren" in keinem kausalen Zusammenhang steht.

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11.02.2007, 23:56 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Kann man das immer mit dem direkt bezahlen, auch wenn die aus einem Auto raus blizen zum Beispiel?

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12.02.2007, 01:30 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Du kannst nur dann vor Ort bezahlen, wenn man dir ein Verwarngeldangebot macht, das ist nur bis 35 € möglich. Ein Recht darauf hast du aber nicht. Bei
Radar-Blitzern schreibt normalerweise niemand die Messergebnisse mit, sondern die sind nur auf dem Foto gespeichert. Also könnte man dir vor Ort gar nicht sagen wie schnell du warst. Manchmal gibt es solche Radar-Kontrollen aber auch mit Sofortkasse. (Das spart die Arbeit für die Fahrerfeststellung wenns Punkte gibt und der Halter den Fahrer nicht nennt)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 2

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben