DaRealAd
10.02.2007, 19:20 Uhr
zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen
1. Wenn beides gezahlt ist, wäre es eh zu spät etwas zurückzufordern.
2. Ein gemeinsames Bußgeld gibt es nur bei "Tateinheit". Hier liegt aber Tatmehrheit vor, da das Unterlassungsdelikt "Nichtanschnallen" und das Begehungsdelikt "Zu-schnell-fahren" in keinem kausalen Zusammenhang steht.
trexer
11.02.2007, 23:56 Uhr
zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen
Kann man das immer mit dem direkt bezahlen, auch wenn die aus einem Auto raus blizen zum Beispiel?
DaRealAd
12.02.2007, 01:30 Uhr
zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen
Du kannst nur dann vor Ort bezahlen, wenn man dir ein Verwarngeldangebot macht, das ist nur bis 35 € möglich. Ein Recht darauf hast du aber nicht. Bei
Radar-Blitzern schreibt normalerweise niemand die Messergebnisse mit, sondern die sind nur auf dem Foto gespeichert. Also könnte man dir vor Ort gar nicht sagen wie schnell du warst. Manchmal gibt es solche Radar-Kontrollen aber auch mit Sofortkasse. (Das spart die Arbeit für die Fahrerfeststellung wenns Punkte gibt und der Halter den Fahrer nicht nennt)