carhol
12.02.2007, 17:53 Uhr
zu: mind. 30 zu schnell auf Landstraße und Unfall
sind ja 4 fragen.
zu 1.)ja, kann noch kommen. ab 50€ aufwärts + 3 pkte + aufbauseminar (ohne genaue km/h zahl: nur ungenaue angabe)
zu 2.) ja, dürfen die weil du zu schnell gefahren bist. mit mindestens 50 € +3 pkte.
zu 3.) richtig.
zu4.) zwischen 3 und über 18.
hast aber glück weil das erste vergehen noch nicht durch aufbauseminar sanktioniert ist, zählt das zweite nicht für probezeitmassnahmen.
holger
durbanZA
12.02.2007, 22:45 Uhr
zu: mind. 30 zu schnell auf Landstraße und Unfall
Allerdings wird Dir beim dritten A-Verstoß die Fahrerlaubnis entzogen, unabhängig von den Punkten.
Zwei hast Du schon begangen, wobei Du insoweit Glück hast, daß der erste noch nicht rechtskräftig geworden war, als der zweite begangen wurde. Ein "Freischuß" sozusagen.
Dennoch, den Rest Deiner Probezeit solltest Du aufpassen (danach natürlich auch). Sehe ich das richtig, daß der Unfall von Polizeotauchern aufgenommen wurde?
Die Unfallfolgen hören sich nach dem Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit an. Anfechten kannst Du das natürlich, eine gute Begründung brauchst Du da aber schon.
mfG
Durban