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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 steinchen 
27.12.2005, 08:52 Uhr
was denn jetzt..?
ich weis, dass diese diskussion allen auf den wecker geht und ich habe auch den artikel hier auf der seite gelesen. kann sein, dass ich mich etwas zu sehr anstelle aber ich bin nach 3 jahren immernoch in der probezeit und möchte das letzte 3/4 jahr ohne ärger überstehen. daher hab ich meine stirn gerunzelt als ich zum thema winterreifen eine "bußgeldstrafe" gelesen habe. nun, ich habe grad vor nicht einmal 2 monaten neue sommerreifen aufziehen lassen, weil die alten total abgefahren waren. wenn mich die polizei erwischt ohne winterreifen... geht sowas auf die probezeit? das ist der punkt bei dem ich ehrlich gesagt angst habe... in dem artikel steht ja, dass die änderung erst mitte 2006 wirksam werden soll.. also bekommt man diesen winter noch kein bußgeld?! bitte helft mir... nicht, dass ich im letzten stück noch meinen lappen verliere! :-(
 steinchen 
27.12.2005, 22:05 Uhr
zu: was denn jetzt..?
hilfreiche antwort...
 Pe
27.12.2005, 22:11 Uhr
zu: was denn jetzt..?
Gerade bei den derzeitigen Wetterbedingungen würde doch jemand mit gesundem Menschenverstand nicht mit Sommerreifen rumfahren...
Die Heuschrecke wollte dir doch nur helfen.
Pe
 autokanzler
27.12.2005, 23:48 Uhr
zu: was denn jetzt..?
nö, aber ihm vielleicht sagen, dass die gesetzliche regelung nicht komplett ausgereift ist, und es den Punkt auch erst bei Gefährdung anderer gibt!
Ich fahre auch mit Sommerreifen, und habe bis jetzt an höchstens drei Tagen (Heute inbegriffen) Winterreifen wirklich vermisst.
 Viviane
27.12.2005, 23:57 Uhr
zu: was denn jetzt..?
heute wär die gefährdung anderer doch wirklcih dagewesen.........
 autokanzler
28.12.2005, 00:16 Uhr
zu: was denn jetzt..?
Tiefensee: "Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. (...) Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."
Das Tiefensee Zitat ist so glatt gehalten, dass auch künfig EIGENTLICH alles erlaubt ist, nur mit 1,6mm Restprofiltiefe sollte man besser nicht durch Alpen und Harz.
Aber ich will jetzt auch keine Reifendiskussion vom Zaun brechen, sondern nur den Moralaposteln zuvor kommen, die gleioch sagen werden, wer ab 1. Januar mit Sommerreifen fährt uns seien sie noch so neu, riskiert fünf Jahre Einzelhaft in Guantanamo!
 Viviane
28.12.2005, 00:51 Uhr
zu: was denn jetzt..?
lol, definier mal winter? aber für das theater gibts ne suchfunktion.
 Manuela 
29.12.2005, 17:16 Uhr
zu: was denn jetzt..?
vor allem weil winerreifen nicht unbedingt ein winterreifen sein muss. weil der begriff m+s nicht geschütz ist. die asier schreiben da alles auf ihren reifen um sie besser zu verkaufen. manu
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
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