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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
28.12.2005, 15:17 Uhr

Parkrempler grob fahrlässig?

Hi Forum!

Ich habe mit einem Ford Transit beim rückwärts ausparken auf einem Parkplatz ein parkendes Fahrzeug geringfügig beschädigt.
Die Geschädigte (war in der Nähe) verlangte eine polizeiliche Aufnahme, mit dem Ergebnis eines Verwarnungsgeldes von 20,- das ich selbstverständlich umgehend akzeptierte. (Danke nochmal liebe Polizei! :-)

Der Zusammenstoß erfolgte mit der rechten Ecke meines Hecks gegen die linke Ecke der Front des Unfallgegners.

Der Wagen ist also in meinem rechten Außenspiegel zu sehen gewesen (hätte ich mal reingeguckt *ärger*).
Der Transit ist mit einer Laderampe im Heck ausgerüstet, die eine Sicht nach hinten stark erschwert.

Meine eigentliche Frage: War das rückwärts Ausparken ohne Einweiser GROB fahrlässig, oder lag "nur" Fahrlässigkeit vor?

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
28.12.2005, 18:43 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

Hallo Jimmy !

Ich denke mal, das in deinem Fall der Beamte sehr nachsichtig war ! Wie Du selber beschrieben hast, ist die Sicht in deinem Ford nach hinten stark beeinträchtigt ! Da die STVO ( § 9 (5) "gegebenfalls " einen Einweiser fordert, wäre ein höheres Bußgeld durchaus denkbar gewesen ! Denn genau diese Situation hätte einen Einweiser gefordert ! Da dies nicht immer der realen Situation vorort entspricht ( wo kriege Ich jetzt einen Einweiser her ??? ) ist dein Verhalten praktisch entschuldbar, aber genau genommen rechtlich fragwürdig ! Also nimm es sportlich, denn es hätte auch ein kleines Kind sein können ! KLeiner Tipp : Suche Dir beim nächsten Mal einen freien Parkraum ( meistens weiter weg vom Eingang der Örtlichkeit ) damit Du vorwärts die Parkbucht verlassen kannst ! Ist mit größeren Fahrzeugen sowieso sinnvoller ! Gruß der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
28.12.2005, 20:19 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

hi!

kleines missverständnis:

das die rennleitung nachsichtig war steht außer frage, und dafür habe ich mich auch Vor ort ausdrücklich bedankt (insbes. da ich noch einen monat probezeit habe)

nur: es handelte sich um einen dienstwagen meiner zivi-stelle, und man möchte mir evt. eine eigenbeteiligung in rechnung stellen, was nach dem zdl-gesetz nur bei u.a. "grober fahrlässigkeit" möglich ist, was meines erachtens aber völlig unverhältnismäßig wäre, da nach meiner einschätzung lediglich eine normale fahrlässigkeit vorliegt.

hoffe auf ein paar einschätzungen von leuten die mehr erfahrung haben als ich (habe mir nur einige ähnliche entscheidungen rausgesucht)

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
28.12.2005, 20:50 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

Hallo Jimmy!

Soweit Ich die Problematik verstanden habe , hattest Du einen Einweiser bestimmt ! Aufgrund des Unfalls hat der Einweiser sich unverzüglich vom Unfallort entfernt ( da er seinen Fehler bezüglich des Einweisens erkannt hat ) und Dich völlig alleine gelassen ! Da Du die Person nicht genau beschreiben kannst ( kann niemand von Dir verlangen ) bist Du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ! In facto bist Du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und bist diesbezüglich nicht haftbar ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
28.12.2005, 23:26 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

@skywalker:

danke für deinen kreativen entwurf ;-)
Aber leider gibt es Zeugen und der Verstoss wurde bereits zugegeben.

@heuschrecke:

ich fahre täglich, denn ich bin im fahrdienst beschäftigt :-) und du weißt doch, dass man als zivi in bezug auf die möglichkeit tätigkeiten zu verweigern etwas "entrechtet" ist...

mir scheint mit einer sicheren einschätzung seid ihr auch nicht bei der hand? muss ich wohl mal abwarten und schauen was im zweifel ein gericht zu sagt.

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
29.12.2005, 02:02 Uhr

OffTopic

Hey jimmy ,


koenntest Du mir verraten, fuer welche Organisation du als Zivi taetig bist? Habe mich bisher vor dem voellig unterbezahlten Zwangsdienst druecken koennen, mochte aber auch gerne (wenn ueberhaupt!) einen Fahrerjob ausueben. An wen kann man sich da wenden? Rotes Kreuz? Kommt man an die Stellen leicht ran oder nur mit Vitamin B? LG, Dr.Hasenbein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
29.12.2005, 17:01 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

@Heuschrecke:

Es ist eine große HolfsOrg. ;-)
Fahrjobs bekommst du im Behindertentransport, drk, asb und johanniter bieten diese gleichermaßen an.

als Rettungssanitäter kaum, und wenn dann nur im rahmen eines fsj.

wenn du ein bisschen action willst und günstig wohnst, Bzw. au h mit ner dienstwohnung klarkommst dann besorg dir ne stelle beim bluteildienst der HilfsOrg. der idR in der nähe größerer blutbanken angesiedelt ist. dort kommst du auch in dEn genuss von einsatzfahrten mit SoSis. dafür bist du weitaus öfter unterwegs, und die strecken sind weiter und mit nachtdienst musst du auch rechnen.

stellen kannst du leicht bekommen, wenn du halbwegs frühzeitig dran denkst, brauchst du kein vitamin b für :-)

wenn du noch fragen hast nur zu.

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2005, 18:03 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

jimmy, an meiner Wache gibts auch Zivis :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
30.12.2005, 15:39 Uhr

zu: Parkrempler grob fahrlässig?

um mal meinen eigenen thread OT zu bringen:

wie sieht es eigentlich aus wenn der Einweiser (ohne spezielle Schulung) (z.b. durch schlechten standort) falsche einweisung gibt und es kracht.

ist irgendwo geregelt ob der einweiser haftbar gemacht werden kann?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

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