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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern syracus
25.10.2005, 16:21 Uhr

Bußgeldbescheid berechtigt???

Hallo Leute. Nach 8 Jahren Führerschein und absolut weißer Weste hat es mich nun auch mal erwischt. Ich wurde am 15.08.05 auf der Autobahn in ner Baustelle (erlaubt 60km/h) mit 88km/h geblitzt. Da es ja meine chuld war, hätte ich kein Problem das Geld zu zahlen, weiß aber nicht, ob es nicht doch eine Chance gibt, ungeschoren davon zu kommen??? Nun meine Frage: Nach meiner Erinnerung habe ich beim Blitzen gerade einen LKW überholt und bin quasi auf der linken Spur zw. 2 LKWs gewesen. Nun habe ich gehört, dass, wenn auf dem Foto noch ein zweites Fahrzeug zu sehen ist, kein Bußgeld erhoben werden kann. Ist das korrekt? Ich habe nur den Auschnitt mit meinem Gesicht bekommen. Lohnt es sich das komplette Bild anzufordern bzw. ist das überhaupt möglich. Kleine Zusatzinfo. Ich war nur der Fahrer, das Fahrzeug ist auf meine Freundin zugelassen.

Gruß, syracus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
25.10.2005, 18:05 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

"Da es ja meine chuld war, hätte ich kein Problem das Geld zu zahlen,"


hast ja anscheinend doch ein problem damit ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern syracus
26.10.2005, 10:13 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

Danke für eure Hilfe. Nun mal noch eine andere Idee. Die Eltern meiner Freundin haben nun den Bescheid bekommen. Da meine Freundin ja in Frankreich wohnt, könnten sie den Bescheid ja zurückschicken mit dem Hinweis der neuen Wohnanschrift meiner Freundin. Wenn diese dann den Bescheid in Frankreich erhält, wird sie auf mich verweisen. Und ehe ich dann den Bescheid bekomme ist die 3 Monatsfrist wohl schon lange abgelaufen. Geblitzt wurde ich am 15.08. Der Bescheid erreichte meine "Schwiegereltern" am 20.10.05. Was meint ihr, macht das Sinn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
26.10.2005, 10:23 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

nicht viel da die frist ja ausgesetzt wird sobald die behörde in aktion tritt. zahl den mist doch einfach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuLangsam
26.10.2005, 18:18 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

Glaub mir, die holen sich die 88.-€ von Dir, egal wie.
Wenn es nicht eindeutig gewesen wäre, dann hätte Sie Dir keinen Bescheid geschickt.

Ich würde in dem Auto meiner Mutter mit Sonnenbrille erwischt, die haben mich mehrmals zu Hause, im Wochenendhaus und beim Nachbarn besucht und geklingelt. Glaub mir, die kriegen das Geld...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

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Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

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