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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuLangsam
26.10.2005, 18:07 Uhr

Frauen :o)

Hallo

meine Freundin hat vor kurzem einen Vorfall mit einer Strassebahn und würde zu einer Nachschulung + Probezeitverlängerun verdonnert.
Nun, nicht zu viel des Guten, berichtet Sie mir heute, dass Sie in einer 30er Zone mit 55kmh erwicht wurde.
Der Wagen läuft allerdings auf den Vater.

Was kann man in diesem konkreten Fall tun, ohne an einer MPU teilnehmen zu müssen oder den Führerschein abzugeben?

Für Hilfe wären wir (Sie) sehr dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.10.2005, 18:10 Uhr

zu: Frauen :o)

Hat sie schon an der Nachschulung teilgenommen? Wenn nicht, dann passiert außer Bußgeldbescheid und Punkten wegen dem zweiten Verstoß erstmal nichts.
Wenn schon, dann kommt als zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen die Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Den Führerschein muss sie auf keinen Fall abgeben deswegen und auch keine MPU gibt es nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuLangsam
26.10.2005, 18:19 Uhr

zu: Frauen :o)

Habt vielen Dank Ihr zwei, damit wäre mein Sexleben für die nächsten 2 Wochen gerettet, wenn ich das meiner Kleinen erzähle.
Vielen Dank....

PS muss sie denn an diesem Seminar teilnehmen? Sie hat ja "erst" 5 oder 6 Punkte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuLangsam
26.10.2005, 18:47 Uhr

zu: Frauen :o)

Nee, sie hat vor kurzem eine "Nachschulung" gemacht.
Weiss nicht so recht, ob es das selbe wie ein Aufbauseminar ist.

naja, hauptsache es passiert vorerst nichts mehr.

Wenn ich Ihr mit einer MPU drohe, wird sie in Zukunft hoffentlich langsamer fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.10.2005, 18:52 Uhr

zu: Frauen :o)

Mit Nachschulung meint man umgangssprachlich das "Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)". Die Teilnahme an der Beratung ist wie schon gesagt freiwillig, als "Belohnung" werden 2 Punkte abgebaut. Wieviel das kostet, weiß ich nicht, ich persönlich denke, das lohnt sich im Normalfall nicht.

Erst nach Besuch der Beratung oder nach Ablauf der Frist dazu führt dann ein weiter A-Verstoß zum FE-Entzug für 3 Monate. Eine MPU ist dann noch nicht zwingend, aber möglich, das kommt auf die Art der Verstöße an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

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Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

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Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

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Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird