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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
12.10.2005, 13:56 Uhr

probezeit?

mal angenommen ich begehe während der probezeit fahrerflucht (ohne personenschaden), dass ich das war fällt aber, warum auch immer, erst ein jahr nach ablauf der probezeit auf. was passiert dann? noch 2 jahre drangehängt obwohl die probezeit shcon rum ist?



und bevor mich jetzt gleich alle steinigen: das ganze ist rein hypothetisch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.10.2005, 09:52 Uhr

zu: probezeit?

nja, mla angenommen die pobezeit wäre '08 rum und '09 merkt die polizei wers war-gilt die (verlängete) probezeit dann bis '10 oder bis '11

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
13.10.2005, 11:40 Uhr

zu: probezeit?

Mal angeommen, Du hast bis 08 Probezeit und sie merkt es 11, dann wird sie verlängert entsprechend den Richtlinien auf vier Jahre. Da Du bereits 5 Jahre den FS hast... ;-)

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