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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanE
09.10.2005, 12:20 Uhr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Hallo,

vor einer Woche klingelte die Polizei bei mir. Eine Passantin hatte beobachtet, wie ich beim Einparken den hinter mir stehenden Wagen berührt haben soll und Anzeige erstattet. Ich hatte das beim Einparken nicht bemerkt.

Beide Halter wurden gerufen.

Der Schaden ist optisch kaum wahrnehmbar, nur minimalst vorhanden. Die Stoßstange ist an anderen Stellen sehr viel deutlicher beschädigt. Der durch mich entstandene Schaden ist hingegen ist weniger als ein Bagatellschaden.

Die Sache wurde der Versicherung gemeldet.

Die Polizeidirektion schickt mir jetzt einen schriftlichen Anhörungbogen als Beschuldigter wg. dem o.g. Vorwurf.

Wie soll ich reagieren? Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich die Ereignisse wie zugetragen schildere, die Anklage fallengelassen wird? Oder sollte ich doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanE
10.10.2005, 08:10 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Für mich ist kein Schaden aufgetreten, wenn nach Auftragen von 2ml Politur die Stelle nicht mehr ausgemacht werden kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StefanE
10.10.2005, 15:15 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Letztlich müsste das natürlich von einem Sachverständigen festgestellt werden, keine Frage.

Ich habe da allerdings keinen Zweifel dran.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
13.10.2005, 19:19 Uhr

zu: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (142 StGB) -

Das ist mir diesen "Sommer" auch passiert...
Ich parke meinen 7,5-Tonner Kipper immer bei uns im Wohngebiet am Sraßenrand, wo auch alle anderen parken.
Eines morgens, es war fürchterlich am regnen, kam ich zum LKW und mußt feststellen, daß ich von vorne, bis auf 20cm, zugeparkt worden bin.
Dann hab ich hinten geguckt und mußte feststellen, daß ich bis zum Hintermann noch etwa 80cm hatte.
Nun gut.
Motor an, Bremse los uns gaaaaanz langsam zurück. Im Spiegel konnte ich nix aber auch gar nix sehen. Also bin ich nach Gefühl gefahren.
Als ich der Meinung war, daß die Lücke vorne groß genug zum ausparken war, habe ich die Bremse angetippt und bin vorwärts losgefahren.

Abends kam dann der kleine Junge Mann von Nebenan und fragte mich, ob ich wohl derjenige sein könnte, der sein LKW-Zugmaul in der Motorhaube seines R19 verewigt haben könnte. Ich hab dann nachgeschaut und die Höhe der Beule und des Zugmauls stimmten überein.

Von daher war ich das dan wohl...
Obwohl ich von dem Zusammentreffen nicht s aber auch gar nicht mitbekommen hab. Ich denke mal, daß ich genau in dem Moment, als ich die Bremse angetippt hab, den R19 touchiert hab.
Dumm gelaufen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

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