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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch abgefahrene Reifen
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen
Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen
Ich muss das Motorrad durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte
Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Wie der
- rote Pkw
- grüne Pkw
- blaue Pkw
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