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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.05.2005, 20:04 Uhr

zu: Autounfall 50 % Teilschuld

So wie ich das verstehe kam die Frau von rechts und du hast ihr die Vorfahrt genommen?

Die Polizei hat eh nicht über die Schuldfrage zu entscheiden, das ist Sache der Versicherungen. Vermutlich wirst du wegen der Vorfahrtsverletzung eine Anzeige von der Polizei bekommen (75 € und 3 Punkte, A-Verstoß). Eigentlich müssten die Beamten dazu vor Ort etwas gesagt haben, und dich darauf hingewiesen haben, dass du dich dazu äußern kannst etc...

Wenn es tatsächlich zu einer solchen Anzeige kommt, dann wird deine Probezeit verlängert und du musst zur Nachschulung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2005, 20:26 Uhr

zu: Autounfall 50 % Teilschuld

A- Verstß heißt, daß Du (zusätzlich mit den ca. 25- 30 Euro Gebühren, die DaRealAd nicht genannt hat) mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen mußt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
31.05.2005, 21:02 Uhr

zu: Autounfall 50 % Teilschuld

Knifflige Situation!
Den Tipp mit dem Anwalt hätte ich Dir auch gegeben. Sofern der sich mit Verkehsfragen auch wirklich auskennt (nicht, dass es ein Scheidungsanwalt ist...), könntest Du eine Chance haben, aus der Sache glimpflich rauszukommen. IRGENDEINE Mitschuld dürfte erfahrungsgemäß am Ende aber wohl übrig bleiben. Bleibt die Frage, ob sich Probezeitverlängerung und/oder Aufbauseminar abwenden ließen. Und die kann Dir Dein Anwalt am ehesten beantworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

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