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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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01.06.2005, 10:34 Uhr

Frage zu PUNKTEREDUZIERUNG

Hallo,
Hätte eine Frage zu folgender Sachlage:
Bekam vor ca einem halben Jahr 12 Punkte wegen fahren ohne Fahrerlaubnis in mehr als zwei fällen. Das wurde mir allerdings noch nicht offiziell mitgeteilt und auch nicht auf punkteabbaumöglichkeiten usw hingewiesen . Jetzt wurde ich mit 33 km/h zu schnell geblitzt. (Ausserorts kfz mit anhänger) Also 3punkte +1Monat Fahrverbot. Machtr zusammen 15 P
Nach §4 (5) STVG sollte ich also nur 13 punkte bekommen, oder?
Oder gibts da probleme wegen vorhergehender straftat/Zeitabstand?
Und wie weise ich die behörde darauf hin?

§4 (5) STVG:

(5) 1Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert.

Danke schonmal,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Geradeaus

Nach links

Nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen