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22.03.2005, 18:53 Uhr
zu: Wer haftet bei nicht eingetragener Reifengröße?
Die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden ist jedoch extrem gering. Und, wenn du glaubhaft versicherst, dass du davon nichts wusstest wird der Polizist garnichts machen wenn er nicht gerade schlechten Sex hatte.
Bei Mutters Auto sind die WR auch nicht eingetragen...
xgoedex
23.03.2005, 12:08 Uhr
zu: Wer haftet bei nicht eingetragener Reifengröße?
»Und, wenn du glaubhaft versicherst, dass du davon nichts wusstest wird der Polizist garnichts machen wenn er nicht gerade schlechten Sex hatte.«
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Und wenn der Polizist an dem Tag noch gar keinen Sex hatte, läßt er sich bei der Gelegenheit sogar noch Verbandskasten und Warndreieck zeigen ;-)
][
23.03.2005, 12:29 Uhr
zu: Wer haftet bei nicht eingetragener Reifengröße?
Sowohl Kollegen als auch ich haben da andere Erfahrungen gemacht - solange man denen nicht blöd kommt.
Dann werden sie schlecht gelaunt. So wie heute, als wir uns auf der Autobahn unser "Rechtsüberholvideo" angucken mussten und mein Kollege sagte: "Sie sehen doch, dass da links jemand war, soll ich da etwas drüberhüpfen?"
Gruß,
Christian