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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xxsteinerxx
02.03.2005, 15:36 Uhr

Führerschein wg. Alk weg-Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?

Hallo,

vor einem viertel Jahr musste ich meinen Führerschein abgegeben wegen 1,7 Promille. Das Urteil lautete 8 Monate. Da ich mir keinen Anwalt genommen habe, weiß ich jetzt nicht genau wie ich vorgehen muss. Muss ich den Führerschein bei der Kreisverwaltung neu beantragen? Wenn ja wann sollte ich das tun? Wird die mir mitteilen ob ich eine MPU machen muss? Ist es sinnvoll dann vorher Lebertests machen zu lassen?
Für Eure Antwort schon jetzt vielen Dank.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.03.2005, 20:19 Uhr

zu: Führerschein wg. Alk weg-Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?

Du kannst den Führerschein frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen.
Eine MPU wird im Regelfall ab 1,6 Promille fällig.
Mehr kann ich dir leider nicht zum Ablauf sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
03.03.2005, 13:56 Uhr

zu: Führerschein wg. Alk weg-Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?

Hallo xxsteinerxx,

"nebenan" (im Verkehrsportal) gefunden: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerl
aubnisentzug.php


Viele Grüße

steffi (36)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen