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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 fobsen
22.02.2005, 17:59 Uhr
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss
Ich wurde von der Polizei aufgrund einer zutreffenden Täterbeschreibung mit auf die Wache genommen. Als die Polizei mich antraf hatte ich ein Fahrrad bei mir, bin allerdings nicht damit gefahren. Laut Bluttest hatte ich 1,7- 1,8 Promille.
Vorgeworfen wird mir: â EUROžSie führten ein Fahrzeug (Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl Sie unter Einfluss alkoholischer Genussmittel standen.â EUROœ (Trunkenheit im Straßenverkehr- §316 StGB).
Was droht mir, da ich noch in der Probezeit bin und lohnt es sich rechtlichen Beistand in Anspruch zunehmen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?
Bei ganz langsamer Fahrt bremsen
Lenkung ruckartig hin- und her bewegen
Kräftig Gas geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte
Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?
Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren
Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen
Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung
Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen
Ankündigung eines geschlossenen Verbandes
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