Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Merlot
20.02.2005, 20:09 Uhr

Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

Mein Hauswart hat mich als einziger Zeuge mittels eines Fotos bei der Polizei angezeigt weil ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg vor dem Haus stand (wo sonst seit Jahren alle im Wohngebiet stehen wenn dort frei ist). Jetzt hat mir die Polizei ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geschickt.
Meine Frage: Ist eine Privatperson (die kein Polizist, Politesse oder offizielle vom Ordnungsamt bestellte Person ist) als alleiniger Zeuge (und somit Anzeigenerstatter) zulässig bzw. autorisiert.

MfG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.02.2005, 20:35 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

Natürlich ist das rechtens. Es liegt ja schließlich auch ein Beweisfoto vor. (Eine Anzeige wäre aber auch ohne das Foto möglich, so ist die Beweislage aber natürlich eindeutiger)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Merlot
20.02.2005, 20:47 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrek

Vielen Dank für Eure Antworten.

Da ich den Hauswart persönlich kenne, werde ich keine Gelegenheit auslassen, diesen auch mal beim Falschparken abzulichten und anzuzeigen. Irgendwann werden alle mal schwach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.02.2005, 22:54 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

einfach anständig parken = kein Ärger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.02.2005, 11:20 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

»Die Polizei ist in jedem Fall dazu gezwungen einer Anzeige nachzugehen.«

Das gilt für Straftaten!

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der Ordnungsbehörden (Opportunitätsprinzip).
Der Polizist hat einen "Ermessensspielraum". Er kann daher nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er eine Owi verfolgt oder nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern