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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nubreed
09.01.2005, 18:50 Uhr

Unfall bei Blitzeis

Hi Leute,
ich hatte ein Autounfall auf der Autobahn bei Blitzeis. Das Fahrzeug ist plötzlich ins schleudern gekommen, gegen eine Leitplanke,gegen ein Auto und dann ab in den Graben. Es ist zum Glück niemanden etwas passiert nur kleine Kratzer bei meinem Freund.
Kann gegen mich ein Strafantrag gestelt werden? (§229 Fahrlässige Körperverletzung-Verkehrsunfall)
Wenn ja, an was muss ich mich einstellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2005, 20:29 Uhr

zu: Unfall bei Blitzeis

Die Frage ist nicht anders als "Ich wurde geblitzt, was kommt auf mich zu".

Natürlich kann und möchte hier keiner eine Rechtsberatung abgeben, und alle Angaben sicnd natürlich ohne Gewähr und stellen auch keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Erfahrungsaustausch dar.

Allgemein kann man sagen, daß bei einer einfachen Körperverletzung nur ein Strafverfahren eingeleitet wird wenn
- entweder Dein Freund einen Strafantrag stellt
- oder die Staatsanwaltschaft das öffentliche Intresse an der Verfolgung dieser Straftat bejat, was bei dem Geringen Umfang der Verletzungen eher ungewöhnluich ist.
Wenn die Polizei da war wirst Du wahrscheinlich für den Schaden an Leitplanke usw. aufkommen müssen. Kann sein, daß ich mich irre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie

An der Sichtlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen