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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marchello
10.01.2005, 17:54 Uhr

2 mal in der probezeit aufgefallen

hallo habe meinen führerschein ausgestellt bekommen am 10.8.00 hinten drauf steht aber wenn man ihn umdreht 8.2.01 also ist das vordere datum nur das der herstellung der karte?? oder. auf jedenfall wurde ich schon mal auffällig als ich ein grünen pfeil ignuriert und zum seminar musste. heute ca 2 jahre später die frage ist jetzt welches datum vorne oder hinten bestimmt jetzt die probe fahrt auf jedenfall wurde ich angehalten und hatte ein nicht eingetragen grill mit bösen blick jetzt bekomme ich eine anzeige weil mein auto nicht mehr verkährszulässig ist. meine frage ist nun was geschicht mit miner probezeit und wieviel punkte und geld muss ich bezahlen aber vorab welches datum gibt an die dauer der probe zeit das vordere oder hintere. ich danke schonmal für die antwort

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10.01.2005, 18:27 Uhr

zu: 2 mal in der probezeit aufgefallen

Es zählt das auf der Rückseite (normalerweise handschriftlich) eingetragene Erteilungsdatum. Wenn du eine Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis bekommst, macht das 50 € und 3 Punkte. Da das dein zweiter A-Verstoß ist dann, bekommst du das Angebot freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Machst du das (natürlich auf deine Kosten), innerhalb der gegebenen Frist, werden dir 2 Punkte erlassen. Wenn du nicht teilnimmst, passiert aber auch nix. Deine Probezeit wird auch nicht nochmal verlängert.
Wenn du allerdings noch einen dritten A-Verstoß begehst in der Restzeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 3 Monaten verhängt.

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10.01.2005, 18:49 Uhr

zu: 2 mal in der probezeit aufgefallen

sind sie da sicher weil dann könnte ich ja noch mal mit glück davon kommen oder könnte ich auch ne andere anzeige bekommen und andere strafen somit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

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