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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Reschitzara
27.09.2009, 17:06 Uhr
Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot
Folgende frage? ich bin prospekt verteiler mus in machen stiuationen auf fusgänger un fahradwege parken um meine mietarbeiter die prospekte in transportwägen aufzuladen die dan die prospekte in den briefkästen reinschmeissen ich bin öfter mit der polizei bedroht worden wegen dem parken wo kan ich eine genehmigung bekommen um problemlos zu parken auf fahradwege fusgänger wege und parkverbote die fusgänger und fahrdfahrer haben trotzem noch genügend platz um vorbei zu gehen oder mit dem fahrad zu fahren
Andreas Wismann
27.09.2009, 17:21 Uhr
zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot
Genehmigungen gibt es beim Straßenverkehrsamt. Aber nicht diese.
Satzzeichen gibt es auf der Tastatur. Und zwar diese: , .
FTKBONN
16.10.2009, 07:24 Uhr
Andreas Wismann
der junge ,vermutlich nicht aus deutschland stammende mann, wird sich belehrt fühlen, du OBERNASE !
ps: findest du rechtschreibfhler, kannste se behalten, - ich hasse solche blöden idioten, die einem die rechtschreibung beibringen möchten - und selbst noch in der nase popeln !
bs01
16.10.2009, 08:54 Uhr
FKTBONN
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !
Andreas hat niemandem seine Rechtschreibung vorgeworfen, sondern nur den Hinweis auf Satzzeichen gebracht, die sich ja wohl auf jeder Tastatur finden lassen.
Ohne Punkt und Komma zu schreiben trägt ja nicht gerade zur einfacheren Lesbarkeit eines Beitrages bei. Ob die Satzzeichen dann richtig oder falsch gesetzt sind, lassen wir mal dahingestellt....aber ein kleines bißchen Mühe könnte man sich schon geben.
An Deinem Beitrag ist ja auch erkennbar, das Deine Tastatur eine Umschalttaste für Großbuchstaben hat, nur findest Du diese offensichtlich extrem selten...außer Du vergibst neue Vornamen....
Nix für ungut
Gruß
bs01
FTKBONN
16.10.2009, 10:13 Uhr
bs01
ach... es gibt immer wieder leute, die hier oder da jemanden schulmeistern wollen, sei es gross kleinschreibung oder sonst was, junge, hast du denn nichts zu tun !
macht hier einen vortrag, massregelt hier die leute, wo bist du denn entlaufen, - wer gibt dir das recht zu bestimmen, ob sich jemand mühe geben muss, -- traurige leute, solche , wie dieser bs01 ( steht wohl für besserwisser01) !
und wenn du schon dabei bist:
interpunktionszeichen sollten wenn, dann auch richtig gesetzt werden, - ICH darf das falsch machen, weil ICH keine leute massregele !
bs01
16.10.2009, 12:23 Uhr
FKTBONN, dem Überflieger
Bleib auf Deinem Dreirad sitzen und fahr damit weiter um den Christbaum.......
dabei nervst Du wenigstens niemand im Forum.
FTKBONN
16.10.2009, 18:01 Uhr
bs01.........
ich passe nicht auf ein dreirad !!!
kannst mir ja eins bauen !
( 207 cm, 136 kg )
dann trinken wir ne kleine kiste bier zusammen !
;-)
carhol
17.10.2009, 06:49 Uhr
zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot
Ich sag da nur:
Adoleszenz und Retardierung.
mfg
FTKBONN
17.10.2009, 09:32 Uhr
..............
doch wohl nicht in der somatischen ;-)
diezge
17.10.2009, 10:17 Uhr
zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot
Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen. Eine korrekte Rechtschreibung ist das A und O. Und wenn jemand das bemängelt, dann hat das nichts mit Oberlehrer zu tun, sondern ist einfach gut gemeint, damit man seine Fehler bemerkt und sich nicht anderswo blamiert.
Ich würde Dir ja auch geradeheraus sagen, dass Dir gerade beispielsweise ein Popel aus der Nase hängt, aber nicht um Dich blos zu stellen, sondern um zu vermeiden, dass Du Dich bei anderen Leuten, die nichts sagen würden, nicht blamierst.
Gruß,
diezge
FTKBONN
17.10.2009, 11:01 Uhr
..............
ja, du würdest es M I R sagen und nicht wie hier geschehen :
Ö F F E N T L I C H !!
das ist eine bloßstellung ohne gleichen, hätte man ihm ne pn schicken können, daher ist mein ausdruck : oberlehrer noch viel zu nett, - denk mal drüber nach , wenn man hier im forum leute diskreditiert, kommt nicht gut !
und wenn du nen popel raushängen hättest, würde ich dich beiseite nehmen, es dir dann leise sagen............... und nicht ins mikrofon der vielleicht anwesenden band brüllen, ---
also hört auf, euch dumm rauszureden, masregelt hier keine leute, dann behalte ich euch nett in erinnerung ! arrogantes pack da !
Peg
17.10.2009, 20:55 Uhr
zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot
»...dann behalte ich euch nett in erinnerung !«
War das jetzt ein "Tschüss"? Dann nehme ich es (freudig) zur Kenntnis.
Dann hättest du dir aber auch ein Nachtreten »arrogantes pack da ! « sparen können.. ;o)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?
Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen halten
Sie dürfen parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?
Sie dürfen parken
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
Sie dürfen halten
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