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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bodoarnold
29.03.2008, 23:59 Uhr

Schilderfolge Parken mit Parkschein -> eingeschränktes Halte

Habe heute am Samstag nach einer Folge von "Parken mit Parkschein" und "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" auf hinter dem letzten Schild geparkt ohne Parkschein und ein Knöllchen kassiert. Gilt das "Parken mit Parkschein" auch nach nach dem Schild "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" am Samstag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
30.03.2008, 07:53 Uhr

Ja, das gilt

Hallo,

ja, sofern das Parken mit Parkschein nicht aufgehoben wird, gilt es auch außerhalb der Gültigkeitszeit des eingeschränkten Halteverbots.

Gruss

MrMurphy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Möglichst randvoll tanken

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen