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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Micky3
03.04.2008, 09:52 Uhr

Bewohnerparken

Moin!
Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen verbotenen Parken in einer eingeschränkten Haltverbotszone mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei".
In Wirklichkeit steht auf dem Zusatzschild "Bewohner mit Vignette (rot) frei".

Meine Fragen: Gibt es das Zusatzschild mit Vignette in der StVO? Wenn nicht, darf die Stadt es so Beschildern?
Es gibt einen Widerspruch zwischen Anhörungsbogen ("Bewohner mit Parkausweis frei") und Realität ("Bewohner mit Vignette (rot) frei").
Kann oder soll ich das so akzeptieren?

Danke im voraus,
Micky3

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2008, 10:53 Uhr

zu: Bewohnerparken

kurz und knapp: ja

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2008, 17:03 Uhr

zu: Bewohnerparken

Die Länder und Kommunen können den Katalog der Zusatzzeichen eigenmächtig erweitern. Vermutlich handelt es sich um ein offizielles Zusatzzeichen. Selbst wenn nicht, lohnt das umständliche Verfahren das Risiko der vergleichsweise hohen Verfahrenskosten bei einem Einspruch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird