Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern adidas
18.03.2008, 23:30 Uhr

Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

Also folgendes Problem
Eine Einfahrt zu einem Getränkemarkt ( also Hofeinfahrt) :
Darf man sich rechts von der Einfahrt hinstellen
(aus der Sicht wenn praktisch auf die Einfahrt schaut)
oder muss ich einen Mindestabstand halten? Gegen über ist Parkverbot , es ist keine schmale Straße, man kann also gut rangieren.
Die Einfahrt wird nicht blockiert oder behindert , man steht lediglich dirket nach der Einfahrt.
Frage:
Gibt es gesetzlich einen Mindestabstand wie bei Kurven oder Einmündungen?
Gibt es einen Unterschied zw. Geschäfts- oder Privateinfahrt. Denn wenn man neben der Einfahrt einer Garage parkt gibt es ja auch keinen Mindestabstand....?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:44 Uhr

zu: Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

§12 Straßenverkehrsordnung

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Es muss nicht angehalten werden

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen