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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orgi
09.03.2008, 10:32 Uhr

Trunkenheit am Steuer

Hallo!!!
Ich habe folgenes Problem undzwar wurde ich letzte Nacht mit auto angehalten habe 1,6 beim pusten drinne gehabt! habe kein Unfall gehabt... Das Problem bei der ganzen Sache ist das Ich Bewährung habe undzwar 2Jahre auf 2Jahre Knast!

meine Frage hierzu was kann mir passieren habe total bange!?????? Danke im voraus

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09.03.2008, 10:52 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

ja da hast recht! Meine situation 2 Jahre auf 2 Jahre Knast ich habe aber noch ne Parael Bewährung das sind 2jahre auf 7Monate das würden heissen das ich komplett 2Jahre und 7 Monate und die Strafe die kommt ungefähr 3 Jahre rein muss!!! Kann ich da nicht weiter tun???

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09.03.2008, 22:26 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Dein Problem: Du hast eine Straftat nach § 316 StGB begangen. Bleibt zu klären, ob Du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast. Dass aller wahrscheinlichste ist, dass Deine Bewährung widerrufen wird, Du Deine Strafe absitzt und einen kleinen Bonus von mindestens 6 Monaten zusätzlich und völlig gratis dazu bekommst.

Mein Rat: Du könntest auf die Bank gehen, Dein gesamtes Geld abheben und schauen, ob es für ein Leben in der Karibik reicht. Ich empfehle ein Land, in dem die Lebenshaltungskosten gegen Null sind und kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland besteht...

Ja, Du hast Recht, das war nur ein schlechter Scherz. Viel Spaß im Knast.

Und bück' Dich nicht nach der Seife ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
09.03.2008, 23:32 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Sorry, aber da fällt mir nur ein Satz ein:

"Wie dumm du bist"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.03.2008, 17:50 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Wenn eine Freiheitsstrafe droht, halte ich Anfragen in einem Forum für Zeitverschwendung. Der richtige Ansprechpartner ist hier ein Rechtsanwalt.

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11.03.2008, 12:38 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Ja ich habe einen sehr guten Rechtsanwalt! Ich habe noch ne Chance da raus zu kommen! Ich werde euch berichten was da rausgekommen ist! mal schauen hab kein Bock auf Knast aber wenn nicht anders geht dann hab ich halt pech! naja dann 3jahre..........

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11.03.2008, 12:42 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Ja genau, berichte doch mal, wie alles ausgegangen ist.
(Hofentlich gibt's in der JVA ein Internetcafé!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
12.03.2008, 01:30 Uhr

zu: Trunkenheit am Steuer

Wenn nicht jetzt, dann fährste eben ein bißchen später ein, deine Bestimmung ist halt das Loch.

Denk an Stiftens Tipp mit der Seife.............;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

In keinem Fall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren