Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
14.03.2008, 16:25 Uhr

Unfall und Rechte

Hi!

Hab mal eine Frage!
Wenn ein kleiner Unfall passiert ist und derjenige der SChuld ist auf Polizei verzichtet und das so mit bargeld regeln möchte!Und der Schuldige seine Telefonr gibt! Kann der Schuldige, dann einfach sagen hinterher, dass er das nicht bezahlt?
Wie sieht das dann aus mit den Rechten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
14.03.2008, 17:53 Uhr

zu: Unfall und Rechte

Ich meinte wenn der unschuldige auf die polizei verzichtet- hatt emich verschrieben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.03.2008, 17:57 Uhr

zu: Unfall und Rechte

klar kann er das dann sagen.
er kann sogar sagen, dass du schuld warst.
wieder keine vernünftige unfallaufnahme gemacht ?

kahleberger würde jetzt schreiben : wird sowas in den fahrschulen nicht ausgebildet ?
oder hast du nicht aufgepasst ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
14.03.2008, 18:01 Uhr

zu: Unfall und Rechte

Nein ich war da ja nicht dran beteiligt. ich habe daas nur vom Bekannten gehört!
Also sein auto wurde etwas gerammt!
Er hat gesat, dass man das ja auch ohne Polzei regeln kann, weil halt der schuldige noch in der Probezeit war und er verlangt halt 250 euro für den Schaden! Nun möchte der Schuldige aber nicht bezahlen! Heißt das dann Pech gehabt oder kann man da gegen vorgehen. haben tut er nur die Telefonnr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.03.2008, 18:28 Uhr

zu: Unfall und Rechte

>> haben tut er nur die Telefonnr. <<

wenn die denn mal stimmt.

"vorgehen" kann man so gegen ziemlich alles, nur was dabei herauskommt ist eine andere frage.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
14.03.2008, 20:36 Uhr

zu: Unfall und Rechte

Naja das waren Ausländer! Aber ich meine er wollte ja nur nett sein. Die Frage ist jetzt, ob mein Bekannter durch die Telefonnr ( Die stimmt da sie heute telefoniert haben) irgendwie an sein recht kommt. weil er hat ja jetzt den schaden an seinem auto nur die wollen nicht bezahlen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
15.03.2008, 08:32 Uhr

zu: Unfall und Rechte

Naja die Frage ist jetzt, ob klagen überhaupt sinn macht, wenn die POlizei nicht am Unfallort war!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternengirl86
15.03.2008, 08:54 Uhr

zu: Unfall und Rechte

also wenn er nur die telefonnr hat, die nicht im telefonbuch steht, kann man dann deren adresse rausfinden, denn sonst kann man ja niht klagen oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten