dcr
23.08.2006, 07:49 Uhr
Zum Beitrag "Gegenverkehr stillgelegt"
Ich kenne eine Situation, die der hier gemachten Darstellung nicht entspricht:
Auf einer Hauptverkehrsstrasse mit 3 Fahrspuren (2x geradeaus und 1x Linksabbieger) zeigt die Ampel (Linkspfeil) für die Linksabbieger "Grün". Die Fussgänger auf der Strasse, in die eingebogen werden soll, haben ebenfalls "Grün". An der Fussgängerampel befindet sich in Sichtrichtung der Abbieger eine gelbe Ampel, die am Anfang der Grünfase für die Linksabbieger blinkt und erlischt, wenn die Fussgänger dann auch "Rot haben. Der Gegenverkehr darf in der Anfangsphase auch noch durchfahren.
Ist das gesetzeskonform?
(Gesehen: Bad Homburg, Dietigheimer Strasse Richtung Friedrichdorf, Kreuzung mit Höhestrasse, Abbiegerichtung Höhestrasse/Gluckensteinweg)
Georg_g
23.08.2006, 12:39 Uhr
zu: Zum Beitrag "Gegenverkehr stillgelegt"
Wenn es wirklich so wie geschildert sein sollte, dann ist das nicht zulässig. Eine Ampel mit einem Grünlicht in Pfeilform signalisiert konfliktfreies Abbiegen, d.h. weder der Gegenverkehr noch die Fußgänger in der linken Straße dürfen gleichzeitig grün haben.
Sollte die Ampel vor der Kreuzung allerdings nur ein normales Grünlicht haben (nicht in Pfeilform), dann wäre diese Schaltung zulässig, weil man dann als Linksabbieger trotz grüner Ampel auf Gegenverkehr und Fußgänger zu achten hat.
Waechter im All
23.08.2006, 19:10 Uhr
zu: Zum Beitrag "Gegenverkehr stillgelegt"
Falsch gelesen, Georg:
GRÜNE Hauptampel, gegenüber das Zusatzsignal blinkt GELB (nicht grün!)
@ dcr
Ja, das ist korrekt so!
Georg_g
24.08.2006, 00:20 Uhr
zu: Zum Beitrag "Gegenverkehr stillgelegt"
Falsch gelesen, Wächter! Zitat (man beachte die Hervorhebung):
»Auf einer Hauptverkehrsstrasse mit 3 Fahrspuren (2x geradeaus und 1x Linksabbieger) zeigt die Ampel (Linkspfeil) für die Linksabbieger "Grün".«
Außerdem ist die Rede von einer "Ampel für Linksabbieger".