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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vagabundo
07.02.2006, 16:11 Uhr

Nötigung ????

Hallo ich würde gern mal eure Meinung dazu höhren,

Ich befuhr eine Landstraße da wurde mir von rechts die Vorfahrt genommen. Ich fuhr weiter und setzte dan zum Überholen an, als ich fast an den zuüberholenden vorbei war beschleunigte dieser auch stark. In einer 70 Zone als ich entlich mit überhöhter Geschwindigkeit vorbei war und rechts eingeschärt bin bremmste ich wieder auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit zurück.

Ist es jetzt Nötigung weil ich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit gebremmst habe???
Den ich überholt habe hat das so zur Anzeige gebracht
Ich darf ja zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
07.02.2006, 16:21 Uhr

zu: Nötigung ????

>>>Ist es jetzt Nötigung weil ich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit gebremmst habe??? <<<

Man müsste sich eher fragen, ob der Andere DICH genötigt hat. Er darf nicht stark beschleunigen, wenn du jemanden überholst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 17:09 Uhr

zu: Nötigung ????

"Ich darf ja zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen."

Aber auch nur bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
08.02.2006, 23:46 Uhr

zu: Nötigung ????

Ich hasse drängeln auf Landstraßen und finde solche Spielchen auch nicht gerade lustig. Ich werde zwar nur ganz selten überholt, aber ich gehe immer vom Gas.

Anzeigen würde ich sowas trotzdem nicht, auch nicht mit Zeugen. Ich mache sicherlich auch mal verbotende Sachen (die aus meiner Sicht aber nicht lebensgefährdend sind). Und es hat mich bisher noch niemand dafür angezeigt.

Beruht sozusagen auf Gegenseitigkeit...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält