vagabundo
07.02.2006, 16:11 Uhr
Nötigung ????
Hallo ich würde gern mal eure Meinung dazu höhren,
Ich befuhr eine Landstraße da wurde mir von rechts die Vorfahrt genommen. Ich fuhr weiter und setzte dan zum Überholen an, als ich fast an den zuüberholenden vorbei war beschleunigte dieser auch stark. In einer 70 Zone als ich entlich mit überhöhter Geschwindigkeit vorbei war und rechts eingeschärt bin bremmste ich wieder auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit zurück.
Ist es jetzt Nötigung weil ich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit gebremmst habe???
Den ich überholt habe hat das so zur Anzeige gebracht
Ich darf ja zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen.
Lizzard
07.02.2006, 16:21 Uhr
zu: Nötigung ????
>>>Ist es jetzt Nötigung weil ich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit gebremmst habe??? <<<
Man müsste sich eher fragen, ob der Andere DICH genötigt hat. Er darf nicht stark beschleunigen, wenn du jemanden überholst.
durbanZA
07.02.2006, 17:09 Uhr
zu: Nötigung ????
"Ich darf ja zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen."
Aber auch nur bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit!
Lizzard
08.02.2006, 23:46 Uhr
zu: Nötigung ????
Ich hasse drängeln auf Landstraßen und finde solche Spielchen auch nicht gerade lustig. Ich werde zwar nur ganz selten überholt, aber ich gehe immer vom Gas.
Anzeigen würde ich sowas trotzdem nicht, auch nicht mit Zeugen. Ich mache sicherlich auch mal verbotende Sachen (die aus meiner Sicht aber nicht lebensgefährdend sind). Und es hat mich bisher noch niemand dafür angezeigt.
Beruht sozusagen auf Gegenseitigkeit...