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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritze01
30.01.2006, 12:10 Uhr

Fahrerflucht???

Hallo. Ich glaube ich habe richtid SCHEISSE gebaut. Bin mit einem Mietwagen eine enge Gasse heruntergerollt.Ca. 10 - 15 km/h wegen Glatteis. Plötzlich kam aus einer Einfahrt ein kleines Kind mit Schlitten auf die Strasse. Habe natürlich vor Schreck sofort gebremst. Kam dadurch noch mehr ins rutschen und bin gegen eine Mauer geprallt. Bis ich dann halbwegs wieder zu mir gekommen bin, war das Kind weg. Eine ältere Frau , die den Unfall, aber nicht das Kind gesehen hat, schaut sich mit mir das Auto und die Mauer an. Auto hatte einen Schaden, die Mauer nicht. Da der Besitzer der Mauer nicht zu Hause war, gab ich der Frau meine Personalien, da sie die Besitzerin kennt, und bin daraufhin gefahren. 2 Stunden später stand die Polizei bei mir vor der Tür, wegen Fahrerflucht:

Was könnte auf mich zukommen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
30.01.2006, 14:27 Uhr

zu: Fahrerflucht???

> denke das abs. 4 auf dich zutrifft. wird also,
> wenn überhaupt, nicht so schlimm werden.

Ack. Außerdem ist die strafvorschrift ja nicht selbstweck, sondern dient vor allem dazu, dem berechtigten Feststellungen zu ermöglichen. Das hast du getan, indem du deine Personalien vorort der anwesenden Bekannten gegeben hast. Nun war das zwar nicht die "Berechtigte" an der Mauer, aber ich denke auch nicht, dass du n Kopf kürzer gemacht wirst. Trotzdem: In so einem Fall immer Anwalt. Am besten bevor gegenüber der Polizei angaben gemacht werden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
30.01.2006, 14:58 Uhr

zu: Fahrerflucht???

"ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,"

wie ist da eigenlich "jemand" definier?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritze01
30.01.2006, 15:30 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Habe aber keine Personalien der Frau. Bezahlt den Schaden an der MAUER nicht irgendeine Versicherung? den SCHADEN am Auto soll ich laut AVIS auch selber bezahlen. ca. 7000€ wegen Fahrerflucht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 17:39 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Der Absatz 4 des § 142 StGB trifft hier nicht zu. Der regelt nur solche Fälle, wo jemand zunächst abhaut und sich dann innerhalb von 24 Stunden doch noch meldet. Das liegt ja hier nicht vor.

@ ritze01: Wegen des Vorwurfs einer Unfallflucht würde ich mir keine Sorgen machen. Stellt sich heraus, dass die Mauer keinen Schaden davongetragen hat, dann liegt gar kein Unfall im rechtlichen Sinne vor. Außerdem hast du deine Personalien hinterlassen und konntest davon ausgehen, dass die Frau diese Personalien auch weiterleitet, weil sie die Besitzerin der Mauer persönlich kennt.

Was ich jetzt nicht sagen kann, ist die weitere Vorgehensweise bei AVIS. Hast du einen schriftlichen Miertvertrag? Ist in diesem evtl. geregelt, dass du bei einer Beschädigung des Fahrzeugs die Firma AVIS unverzüglich benachrichtigen musst? Falls die die Reparatur nur wegen der angeblichen Unfallflucht nicht bezahlen wollen, würde ich die Sache sofort einem Anwalt übergeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritze01
30.01.2006, 19:55 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Wie sieht das denn mit Punkten in Flensburg aus? Kriege doch bestimmt erstmal den Lappen weg.

Brauch den aber, weil ich selbstständiger Kleintransportfahrer bin, und ohne Lappen quasi arbeitslos.

HILFE

HILFE

Hilfe

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30.01.2006, 20:07 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Desweiteren hat mir Avis auf den Transporter Sommerreifen draufgepackt. Habe ausdrücklich Winterreifen drauf haben wollen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
30.01.2006, 20:24 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Du hast hier leider wirklich fast alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.

Richtig wäre gewesen:
- Den Unfall sofort der Polizei melden und (da Mietwagen) um Unfallaufnahme vor Ort bitten.
- Die Frau inkl. Personalien als Zeuge angeben.
- Da die genannte Frau die geschädigte (Grundstücksbesitzerin der Mauer) angeglich kannte, nach deren Namen fragen.
- Dem Autovermieter den Unfall sofort melden, unter Angabe der Tagebuchnummer der Unfallaufnahme durch die Polizei.

Jetzt brauchst du dringend einen Anwalt, sonst grillt dich sowohl der Autovermieter als auch die Justiz. Der Vorwurf der Unfallflucht erfordert einen Anwalt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
30.01.2006, 21:21 Uhr

zu: Fahrerflucht???

sonhol: das prblem ist: wo ist die flucht? ich meine er HAT seine personalien doch hinterlassen, und zwar nciht nur mit nem irgendwo festgeklebten zettel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 21:45 Uhr

zu: Fahrerflucht???

@ sonhol:
»wieso nicht abs4? 24 stunden waren nicht rum, geringer schaden ausserhalb des fliessenden verkehrs und personalien wurden angegeben.«

Der Abs. 4 verlangt das freiwillige (!), nachträgliche Mitteilen der Personalien. Freiwillig ist es nicht mehr, wenn die Polizei schon vor der Haustüre steht, weil sie den Fahrer anderweitig (also ohne dessen Mithilfe) ermittelt hat.

Das trifft hier aber sowieso nicht zu, weil ritze01 die Personalien ja nicht nachträglich, sondern direkt am Unfallort hinterlassen hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
30.01.2006, 21:57 Uhr

zu: Fahrerflucht???

@Georg g.: für beide Beiträge von mir (++) im hier nicht vorhandenen Bewertungssystem. Das ohne Schaden gar kein Unfall vorliegt - hatte ich mir nur deswegen verkniffen, weil ich annehme, dass die Hilfsbeamten nicht ohne Grund vor der Tür standen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 22:16 Uhr

zu: Fahrerflucht???

@ rizzo: Danke für die positive Bewertung, aber du musst mir dann möglicherweise im Grünpfeil-Thread ein dickes Minus als Note vergeben ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
30.01.2006, 23:07 Uhr

zu: Fahrerflucht???

was mich wesentlich mehr interessiert? warum klingelte die polizei bei ihm? ich mein wer auch immer die polizei gerufen hat muss denen ja wohl die adresse gegeben haben - so nach dem motto: "der ist abgehauen ohne die adresse zu hinterlassen, hier ist seine adresse, die hab ich von ihm" oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
30.01.2006, 23:37 Uhr

zu: Fahrerflucht???

>Ich würde mich ja totlachen, wenn >die "Bekannte" diesen Zettel unauffällig hat >verschwinden lassen ... und sei es, um den TE >auf jeden Fall zur Kasse bitten zu können.

Öhm.. ja, da würd ich mich auch totlachen, vor allem, weil der entstandene Schaden ja dadurch nicht größer wird, gell.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.01.2006, 00:17 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Ja, so ein unerkannter Mauerschaden ist schon eine schlimme Sache. Äußerlich sieht die Mauerverkleidung unbeschädigt aus, aber die tragenden Teile, Achsen usw. können beschädigt sein. Dann muss die Mauer auf die Richtbank, von der Wertminderung ganz zu schweigen :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.01.2006, 01:25 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Ich vermute, dass man einen Schaden an einer Mauer auch äußerlich durch Risse oder ähnliches erkennen müsste. Dass eine Mauer nicht billig ist, weiß ich auch. Da wir beide aber keine Bauingenieure sind, sollte man sich doch mal an die Fakten halten. Ich stelle nämlich immer wieder fest, dass mit zunehmender Zahl der Antworten der Inhalt immer verworrener wird und sich von der Ausgangsfrage immer weiter entfernt.

Halten wir uns also doch mal an das, was im Ausgangsbeitrag steht:

1. Die Mauer ist nicht beschädigt.
2. Der Fahrer hat dennoch seine Personalien hinterlassen.

Sind jetzt nicht alle Fragen zu Unfallflucht, Aufbauseminar, versteckten Mauerschäden etc. hinfällig und bloße Spekulation? Ich kann ritze01 daher nur raten, zunächst mal gelassen abzuwarten und im Falle, dass doch etwas nachkommen sollte, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
31.01.2006, 16:08 Uhr

zu: Fahrerflucht???

warnecke:
"bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat"

aber er hat all das doch ermöglicht!

und den alkojholkonsum kriegt ja auch dann keiner mit, wenn die polizei bei einer regulären einigung nicht gerufen wird-man KANN sowas ja ach ohne polizei regeln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
31.01.2006, 19:51 Uhr

zu: Fahrerflucht???

Zur Frage "Wer hat die Polizei gerufen?"

DAS ist genau der Grund, weshalb es (im eigenen Interesse) nicht reicht, einen Zettel zu hinterlassen, oder die Personalien dem Besitzer eines Ladens gegenüber oder irgend jemandem zu geben, der beteuert, den Geschädigten zu kennen und zu informieren.

Wenn der Geschädigte auch nach einer gewissen Wartezeit/Suche nicht unmittelbar greibar ist und eine Einigung herbeigeführt werden kann (die man sich schnell handschriftlich bestätigen lassen sollte), sollte das Ganze der Polizei gemeldet werden. Ein kurzer Anruf, der viel Ärger erspart.

Sonst kann die Person, der die Personalien hinterlassen wurden dem Fahrer nach Belieben eins reinwürgen oder ein Nachbar/Passant gibt zu Protokoll "Fahrer hat die Mauer gerammt, sich kurz mit einer Passantin unterhalten und ist dann weitergefahren. Ich habe mir das Kennzeichen gemerkt!"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
31.01.2006, 21:21 Uhr

zu: Fahrerflucht???

wenn die frau sich nicht meldet, hat er ein problem, klar. wenn aber doch? hier wurde doch in einem anderen thread sogar mal gesagt bei einem unfall wenn kein telefon vorhanden ist solle man wo klingeln und zur not anwohnern die personalien mitteilen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

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Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

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