Aimee
02.02.2006, 20:48 Uhr
Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?
Hallo Ihr,
gehört Fahren gegen die Einbahnstraße zu den Sonderrechten wenn die Polizei im Einsatz ist?
Ich habe mal in Stuttgart in der Nesenbachstraße gewohnt. Dort liegt etwas versetzt auch das Polizeipräsidium. Die enge Straße ist eine Einbahnstraße.
Ich konnte regelmäßig beobachten, wie die Polizeifahrzeuge gegen die Einbahnstraße zum Einsatz fuhren.
Gehört das wirklich zu den Sonderrechten im Einsatz?
Aimee
DaRealAd
02.02.2006, 21:26 Uhr
zu: Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?
Die Sonderrechte nach §35 StVO befreien die entsprechenden Fahrer von sämtlichen Vorschriften der StVO, d.h. sie dürfen (fast) machen was sie wollen, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".
Die einzige Einschränkung findet sich in Abs.8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."