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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Einatmerin
06.01.2006, 00:19 Uhr

Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Hallo,
ich lebe in einer Wohngegend mit sehr engen Straßen, die im Kreuzungsbereich aber häufig sehr weit "ausgerundet" sind, so dass der Kreuzungsbereich verhältnismässig groß ist. Meine Frage: von wo zählen die 5 Meter Abstad, die ich beim Parken zur Kreuzung einhalten muss? Ab da, wo der Bordstein wieder gerade läuft? Auf dem fiktiven Schnittpunkt der beiden Bordsteinverlängerungen? Oder wo?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
06.01.2006, 00:45 Uhr

zu: Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Ich zietier hier mal die StVO:

§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

Also wenn die Kanten abgerundet sind, wie du schon vermutet hast, am gedachten (rechtwinkligen) Schnittpunkt der Bordsteinkanten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Kreuzung zügig überqueren