Einatmerin
06.01.2006, 00:19 Uhr
Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken
Hallo,
ich lebe in einer Wohngegend mit sehr engen Straßen, die im Kreuzungsbereich aber häufig sehr weit "ausgerundet" sind, so dass der Kreuzungsbereich verhältnismässig groß ist. Meine Frage: von wo zählen die 5 Meter Abstad, die ich beim Parken zur Kreuzung einhalten muss? Ab da, wo der Bordstein wieder gerade läuft? Auf dem fiktiven Schnittpunkt der beiden Bordsteinverlängerungen? Oder wo?
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Shabazza
06.01.2006, 00:45 Uhr
zu: Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken
Ich zietier hier mal die StVO:
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
Also wenn die Kanten abgerundet sind, wie du schon vermutet hast, am gedachten (rechtwinkligen) Schnittpunkt der Bordsteinkanten.