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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s0okie
05.01.2006, 19:14 Uhr

Kreuzung unverzüglich räumen ?

Hallo. Mich würde mal interessieren, was man in der Fahrschule zum Thema "Kreuzung" gelernt hat?
Ich suche nach einer Regel die etwa besagt:
"Nach befahren einer Kreuzung ist diese unverzüglich (unter Beachtung aller Verkehrsregeln) zu verlassen"...

Kennt sich wer aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2006, 19:50 Uhr

zu: Kreuzung unverzüglich räumen ?

Welche "Regel" suchst du denn da? In der StVO ausdrücklich geregelt ist nur der Fall von Stockungen, sodass man vor Kreuzungen warten muss. § 11 StVO sagt dazu:

"Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte."

Auch ohne Stockung ist eine Kreuzung zügig zu überqueren, wenn man wartepflichtig ist. Das ist ein Gebot der Logik, denn je langsamer ich eine Kreuzung überquere, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass währenddessen ein bevorrechtigtes Fahrzueg kommt, das ich dann behindern würde. Das kann man dann auch aus § 1 StVO ableiten:

"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
05.01.2006, 19:59 Uhr

zu: Kreuzung unverzüglich räumen ?

Hallo !

Völlig korrekter Einwand georg ! Auch deine Beurteilung ist konform ! Bleibt abzuwarten was sOokie genau wissen will ! Gruß skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s0okie
06.01.2006, 14:35 Uhr

zu: Kreuzung unverzüglich räumen ?

ja im prinzip ist es das, was ich suche.
ich dachte nur man findet in einem der fahrschullehrbücher o.ä. ein satz der genau das besagt (ein kreuzung ist nach dem befahren unverzüglich zu räumen).

danke

..zum Seitenbeginn

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