Andreas Wismann
14.09.2005, 01:02 Uhr
zu: Auffahrunfall u.A mit Fahrschule
Sowas in der Richtung?
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl054
42.html
Georg_g
14.09.2005, 15:53 Uhr
zu: Auffahrunfall u.A mit Fahrschule
@ Dithmarscher:
Eine etwas verquere Logik: Dein Vordermann konnte noch rechtzeitig halten, weil er ausreichenden Abstand hatte und/oder schnell genug reagiert hat, und dafür soll er jetzt (mit)schuld sein, dass du ihm hintendrauf fährst?