Katrin
22.08.2005, 22:05 Uhr
Promillegrenze für Fahrradfahrer
Wir haben im Freundeskreis über die Promillegrenze für Fahrradfahrer diskutiert. Einige waren der Meinung die Grenze liegt bei 1,6 Promille. Ich bin der Meinung ein Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer wie auch ein Motorrad- oder ein Autofahrer. Warum soll er anders behandelt werden.
Trotz langer Recherchen in der StVO konnte ich keinen Paragraphen finden, der eindeutig die Promillegrenze für Fahrradfahrer regelt.
Thomas Ihle
22.08.2005, 22:21 Uhr
zu: Promillegrenze für Fahrradfahrer
§ 24 a StVG definiert nur den Kraftfahrzeug-Führer http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=24a
§ 316 StGB definiert ebenso wie § 315 c StGB den Fahrzeug-Führer. Die Grenzwerte wurden vom BGH festgelegt.