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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.08.2005, 01:56 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit

Normalerweise macht eine leichte Überschreitung (grob geraten bis zu 20%-30%) noch nichts aus bezüglich der Haftung, die Vorfahrtsverletzung überwiegt.

Anders sieht es aber aus, wenn der Unfall duch ein niedrigeres Tempo hätte vermieden werden können, z.B. auf einer kurvigen Strecke, auf der das Fahrzeug gar nicht gesehen werden konnte, dann kann es schon eine Teilschuld geben.

Außerdem ist es schwierig eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung nachher noch zu beweisen, aus den Unfallspuren lässt sich nur grob das Tempo schätzen.

Bei Fall 5 gilt letztendlich das Gleiche: Wie will man beweisen, dass der Fahrer absichtlich nicht gebremst hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
24.08.2005, 08:56 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit

Erhebliches Zuschnellfahren begründet, sofern es für den Schaden mitursächlich ist, beträchtliche Mithaftung des Vorfahrtberechtigten (je nach Urteil von 25 % - 75 %). Kann auch bis zur Alleinhaftung führen, bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 %.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren