DaRealAd
24.08.2005, 01:56 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit
Normalerweise macht eine leichte Überschreitung (grob geraten bis zu 20%-30%) noch nichts aus bezüglich der Haftung, die Vorfahrtsverletzung überwiegt.
Anders sieht es aber aus, wenn der Unfall duch ein niedrigeres Tempo hätte vermieden werden können, z.B. auf einer kurvigen Strecke, auf der das Fahrzeug gar nicht gesehen werden konnte, dann kann es schon eine Teilschuld geben.
Außerdem ist es schwierig eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung nachher noch zu beweisen, aus den Unfallspuren lässt sich nur grob das Tempo schätzen.
Bei Fall 5 gilt letztendlich das Gleiche: Wie will man beweisen, dass der Fahrer absichtlich nicht gebremst hat...
Thomas Ihle
24.08.2005, 08:56 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit
Erhebliches Zuschnellfahren begründet, sofern es für den Schaden mitursächlich ist, beträchtliche Mithaftung des Vorfahrtberechtigten (je nach Urteil von 25 % - 75 %). Kann auch bis zur Alleinhaftung führen, bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 %.